Thema: Energie
| Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie | Energieaufsicht und -regulierung

Aufsichtsbehörden

Energieaufsicht

Die Energieaufsichtsbehörde nimmt Aufgaben gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz wahr.

Die wesentlichen Aufgaben und Genehmigungssachverhalte sind:

  • Genehmigung des Netzbetriebs,
  • technische Energieaufsicht,
  • Nichtbeanstandung von Gashochdruckanlagen gemäß Verordnung über Gashochdruckleitungen,
  • Anerkennung von Sachverständigen gemäß Verordnung über Gashochdruckleitungen.

Kontakt im Ministerium

Markus Körbel
Referatsleiter F/2: Energiewirtschaft, Montanindustrie

Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken

Energiekartellbehörde

Die beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes angesiedelte Energiekartellbehörde überwacht die Einhaltung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)  im versorgungswirtschaftlichen Bereich. Aufgabe der Energiekartellbehörde ist die Kartellaufsicht im Bereich der Belieferung mit Strom, Gas, Wärme und Wasser soweit diese dem Anwendungsbereich des GWB unterliegen, mit Ausnahme der Energieversorgungsnetze, deren wettbewerbliches Verhalten weitgehend von den Regulierungsbehörden (Bundesnetzagentur und Landesregulierungsbehörden) überwacht wird.

Zu den Aufgaben der Energiekartellbehörde des Saarlandes nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zählen vor allem:

  • Überwachung und Durchsetzung des Kartellverbotes nach § 1 GWB,
  • Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Energie- und Wasserversorgungsunternehmen,
  • kartellrechtliche Sektoruntersuchungen nach § 32e GWB (Gas,Strom, Fernwärme sowie Trinkwasser)

Kontakt im Ministerium

Markus Körbel
Referatsleiter F/2: Energiewirtschaft, Montanindustrie

Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken

Marktüberwachung

Marktüberwachung energieverbrauchsrelevanter Produkte, PKW- und Reifenkennzeichnung

In Europa müssen Produkte den in europäischen Richtlinien und Verordnungen genannten Anforderungen entsprechen. Die zuständige Behörde prüft im Rahmen der "Marktüberwachung" beim Hersteller oder Importeur, ob diese Anforderungen eingehalten werden.

Grundlage dieser Marktüberwachung bildet das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) und das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) mit den entsprechend zugehörigen Verordnungen.

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie (MWIDE) wurde im Saarland als oberste Landesbehörde für die Marktüberwachung benannt. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) ist für den Vollzug im Bereich der Marktüberwachung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Ökodesign) und deren Energieverbrauchskennzeichnung zuständig.

Ökodesign bedeutet, dass bereits im Rahmen des Herstellungsprozesses von energieverbrauchsrelevanten Produkten technische Vorgaben/Mindeststandards zum Tragen kommen, welche den späteren Energieverbrauch entscheidend beeinflussen. Produkte, die diese Vorgaben/Mindeststandards nicht erfüllen, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.

Bei der Energieverbrauchskennzeichnung werden Anforderungen an die Kennzeichnung von Produkten bezüglich ihres Energieverbrauchs mittels Etiketten (Label) festgelegt. Diese sollen den Verbrauchern die Möglichkeit geben, die Energieeffizienz von Produkten im Rahmen ihrer Kaufentscheidungen zu berücksichtigen. Die Marktüberwachung kontrolliert die Einhaltung der jeweiligen Anforderungen und ergreift gegebenenfalls Maßnahmen. Die Überwachung erfolgt reaktiv (aufgrund von Eingaben Dritter) und aktiv im Rahmen eines jährlichen Marktüberwachungsprogramms.

Kontakt Oberste Marktüberwachungsbehörde

E-Mail

Für den Vollzug zuständig

T. Baltes
Fachbereichsleitung

Am Tummelplatz 5
66117 Saarbrücken

Weitere Informationen zur Marktüberwachung

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

Bericht zur Leuchtmittelprüfung (PDF, 560KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Regulierungskammer

Entsprechend den europarechtlichen Vorgaben aus dem dritten Energiebinnenmarktpaket wurde im April 2015 die unabhängige Regulierungskammer für das Saarland eingerichtet. Diese übt die Regulierungstätigkeit unparteiisch, weisungsfrei und transparent aus.

Direkt zur Seite der Regulierungskammer

Christoph Küntzer
Regulierungskammer

Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken