Kompetenz durch Weiterbildung (KdW) in der ESF+ - Förderperiode 2021-2027
Angesichts des beschleunigten technologischen und organisatorischen Wandels und der zunehmenden Globalisierung des Wettbewerbs gewinnt die permanente Qualifizierung von Beschäftigten für Unternehmen immer mehr an Bedeutung.
Das Förderprogramm „Kompetenz durch Weiterbildung KdW“ unterstützt seit 2016 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Saarland mit Zuschüssen zu den Weiterbildungskosten ihrer Mitarbeiter*innen. Damit setzt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie einen Anreiz für Betriebe und Beschäftigte zur Teilnahme an Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen und leistet damit einen nachhaltigen Beitrag zum Erhalt der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit saarländischer KMU.
Ansprechpartnerin für die KMU ist, wie bereits in der vorhergehenden Förderperiode, die Fitt gGmbH,als sog. KdW-Servicestelle. Sie berät die antragstellenden Unternehmen, bearbeitet die Förderanträge und zahlt die Fördermittel aus.
Die FAQs sind als Ergänzung der „Richtlinie zur Umsetzung des Förderprogramms Kompetenz durch Weiterbildung“ zu verstehen und zielen darauf ab, einzelne Punkte der Richtlinie näher zu erläutern.
Bitte lesen Sie sich sowohl die Richtlinie als auch die FAQs aufmerksam durch.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Saarland. Die KMU-Eigenschaft wird nach den EU-Vorgaben geprüft: weniger als 250 Mitarbeiter und einem Jahresumsatz von höchstens 50. Mio Euro oder einer Jahresbilanz von höchstens 43 Mio. Euro.
Eine Teilnahme am Föderprogramm KdW ist für Freiberufler und Solo-Selbstständige möglich, wenn sie ihre Selbstständigkeit zu 100% ausüben. Das bedeutet, dass eine Teilnahme am Föderprogramm nur dann in Betracht gezogen werden kann, wenn Sie keine Teilzeittätigkeit oder andere Anstellungen neben der selbstständigen Tätigkeit ausüben.
Mögliche Nachweisunterlagen sind: Einkommenssteuerbescheid, Registerauszug, Beitragsbescheid, Krankenkasse/Künstlersozialkasse, Gesellschaftsvertrag, Arbeitsvertrag oder Bestätigung durch Dritte (Steuerbüro), Gewerbeanmeldung.
Die KdW-Servicestelle wird Ihnen mitteilen, welche Unterlagen im Einzelnen für den Nachweis zu erbringen sind.
Wie funktioniert das Registrierungsverfahren?
Vor der ersten Antragstellung muss ein sogenanntes Registrierungsformular ausgefüllt und digital unterschrieben werden. Da die Daten elektronisch bearbeitet werden, wird das elektronisch ausgefüllte Registrierungsformular als Adobe Acrobat Dokument benötigt. Dazu muss das Formular auf dem Computer abgespeichert und mit Hilfe des Adobe Readers ausgefüllt und unterschrieben werden. Bitte senden Sie das ausgefüllte und mit Adobe Acrobat unterschriebene Formular als Anhang an kdw@fitt.de .
Hinweis: Das Formular muss ausschließlich mit Adobe Reader ausgefüllt und signiert werden. Eingescannte Formulare werden nicht akzeptiert.
Hinweise und Hilfestellung zum Signieren des Formulars finden Sie bitte hier: PDF-Dateien in Adobe Acrobat Reader unterschreiben
Bei Fragen können Sie sich gerne an die Kolleg*Innen der KdW-Servicestelle wenden.
Wie funktioniert das Antragsverfahren?
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie per Email das Antragsformular sowie das Formular „Bescheinigung der Zugehörigkeit in einer saarländischen Betriebsstätte“.
Beide Formulare müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Der Antrag muss folgende Angaben erhalten:
- Name des Unternehmens
- Ansprechpartner
- Seminaranbieter
- Seminar mit Angaben über Inhalt, Zeitraum, Seminarort und Nettokosten
Gefördert werden die reinen Seminarkosten. Nicht gefördert werden Reisekosten, Spesen, Verpflegungspauschalen etc.
Das digitale ausgefüllte Antragsformular muss spätestens 3 Tage vor Seminarbeginn bei der KdW-Servicestelle vorliegen, bitte per Mail an:
kdw@fitt.de
.
Verspätet eingegangene Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.
Parallel dazu senden Sie das ausgedruckte und unterschriebene Exemplar des Antrags per Post im Original, zusammen mit der unterschriebenen Einverständniserklärung und dem unterschriebenen Formular der saarländischen Betriebsstätte an:
FITT gGmbH, KdW-Servicestelle, Saaruferstr. 16, 66117 Saarbrücken
Bei Vorliegen der drei Dokumente überprüft die KdW-Servicestelle den Antrag in Bezug auf die Vorgaben der Richtlinie. Anschließend erhalten Sie die Förderzusage bzw. eine Förderabsage per Mail.
Was passiert, wenn sich Änderungen ergeben?
Änderungen sind der KdW-Servicestelle unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Welche Seminare sind förderfähig?
Grundsätzlich ist die betrieblich bedingte Teilnahme eines/einer Beschäftigten an einer Weiterbildung förderfähig, wenn diese der Erweiterung der fachlichen, methodischen oder sozialen Kompetenzen des/der Beschäftigten dient und die folgenden Kriterien erfüllt:
- dient dem Unternehmenszweck,
- betrifft die Tätigkeit im Unternehmen,
- allen Interessenten offen steht (d.h. die Maßnahme ist veröffentlicht und basiert nicht auf einem individuellen Angebot)
Onlineschulungen sind förderfähig, wenn sie interaktiv und audiovisuell stattfinden. Auch Schulungen oder Seminare mit einer Kombination aus Online – und Präsenz-Anteilen sind förderfähig.
Nicht förderfähig sind:
- Onlineschulungen, die nicht interaktiv stattfinden, z.B. Videos mit Skript.
- Individuelle Gesundheitsprävention (Maßnahmen, die der individuellen Gesundheitsprävention dienen, z. B. Stressbewältigung, Resilienz, psychische und physische Gesundheit, Rückenschule, Ernährungscoaching)
- Fachtagungen (Die Teilnahme an Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Messen und Kongressen, die einen speziellen Themenbereich bearbeiten, oft mit einem Event in die Veranstaltung eingeplant, sind nicht förderfähig. Teilweise ist dies bereits am Seminartitel erkennbar)
- Produktschulungen (Produktschulungen sind auf den Vertrieb und Verkauf von bestimmten Waren und Dienstleistungen gerichtet, z.B. Haarshampoo einer bestimmten Marke, das im Friseursalon an Kunden weiterverkauft wird)
Welche Nachweise sind nach Abschluss eines Seminars einzureichen?
Folgende Unterlagen müssen der KdW-Servicestelle im Original eingereicht werden:
- die Rechnung über die Teilnahme am Seminar
- ein geeigneten Zahlungsnachweis über die Bezahlung der Rechnung, z.B. Überweisungsbeleg der Bank
- eine vom Veranstalter ausgestellte Teilnahmebestätigung.
Welche Fristen sind zu beachten?
Die Abrechnungsunterlagen müssen innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Seminars bei der KdW-Servicestelle eingereicht werden.
Was passiert, wenn nicht innerhalb der 3-Monats-Frist die Abrechnungsunterlagen eingereicht werden?
Verspätet eingegangene Abrechnungsunterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Kontakt
Nicole Michely
Servicestelle des Förderprogramms "Kompetenz durch Weiterbildung"
Tel: 0681 5867-99045
Telefax: 0681 585042
kdw@fitt.de
Saaruferstraße 16
66117 Saarbrücken