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Förderprogramm zur Stärkung des Einzelhandels: 90.000 Euro für Stadt Püttlingen

Wirtschaftsminister Jürgen Barke hat am Freitag, 23. August, der Stadt Püttlingen einen Zuwendungsbescheid aus dem Förderprogramm für Kommunen zur Stärkung des saarländischen Einzelhandels in Höhe von 90.000 Euro überreicht.

Mit den Landesmitteln soll ein ganzheitliches Maßnahmen-Paket für eine (Re)-Vitalisierung der Püttlinger Innenstadt mit attraktivem, multifunktionalen Branchenmix und kooperativ-engagierten, zukunftsorientierten Akteuren umgesetzt werden.

Neben Püttlingen werden auch Vorhaben in Neunkirchen, St. Wendel, Homburg und Saarlouis gefördert. Das Programm ist eine Impulsmaßnahme aus dem Zukunftskonzept für den Handel im Saarland 2030.

Unsere Innenstädte müssen wieder zu lebendigen Anziehungspunkten für die Bürgerinnen und Bürger werden. Dabei soll Frequenz nicht durch, sondern für den Handel erzielt werden. Dabei spielt das Miteinander von Handel, Gastronomie und Tourismus eine ebenso große Rolle wie die Schaffung attraktiver Freizeit- und Kulturangebote. Das Projekt in Püttlingen hat das Potential, die Lebensqualität der Menschen vor Ort zu steigern, indem es ökonomische sowie soziale Ziele verfolgt.

 Wirtschaftsminister Jürgen Barke

„Der Einzelhandel steht im Allgemeinen vor großen Herausforderungen: Bequemes Onlineshopping, verstärkt durch die Auswirkungen der Pandemie und ein sich verändernder Markt haben dem Angebot vor Ort stark zugesetzt – das lässt sich auch in Püttlingen spüren. Wir sind durch das Förderprogramm 2024 und 2025 nun in der Lage, unsere Einzelhändler intensiv zu unterstützen bzw. mithilfe der Fördermittel viele Projekte anzustoßen, gemeinsam Ideen zu realisieren oder auch notwendiges Wissen durch Workshops zu vermitteln. Dafür bin ich sehr dankbar“, so Bürgermeisterin Denise Klein.

Das Landesprogramm läuft bis 2028. Minister Barke rief die saarländischen Kommunen dazu auf, sich für die 2. Förderrunde zu bewerben. Die Vorhabenbeschreibung und der zugehörige Antrag können von den Kommunen bis 27. September 2024 eingereicht werden. Über die Förderwürdigkeit der eingereichten Anträge entscheidet im Anschluss eine Jury unter Vorsitz des Wirtschaftsministeriums.

Die Zuwendung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der maximale Zuwendungsbetrag liegt bei 200.000 Euro in den Mittelzentren und dem Oberzentrum bzw. 100.000 Euro in den Grundzentren. Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von weniger als 30.000 Euro werden nicht gefördert.

Antragsformular, Teilnahmebedingungen und Richtlinien des landesweiten Förderprogramms finden interessierte Kommunen unter https://zukunfthandel.saarland/

Medienansprechpartner

Pressesprecherin im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Kathrin Fries
Pressesprecherin und Leiterin Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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