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Onlinezugangsgesetz: Wohngeldantrag ab sofort auch digital möglich

Bürgerinnen und Bürger können ab sofort ihren Wohngeldantrag digital stellen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um den Erst-, den Weiterleitungsantrag oder eine Änderungsmitteilung handelt. Die Antragsstellung wird zudem erheblich vereinfacht, da für die Anmeldung im Serviceportal lediglich die Anmeldedaten der BundID ausreichend sind.

Als Verwaltung sind wir auch zugleich Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger. Ich bin froh, dass wir mit der flächendeckenden Digitalisierung des Wohngeldantrags im Saarland das Wohngeldverfahren wesentlich vereinfachen. Durch das schnellere Verfahren unterstützen wir nicht nur Antragstellende, sondern entlasten auch die Mitarbeitenden in den saarländischen Verwaltungsbehörden.

Wirtschafts- und Digitalminister Barke

Mit der flächendeckenden Einführung des Online-Antrags für Wohngeld im Saarland setzen wir einen wichtigen Schritt zur Modernisierung der Verwaltung. Diese Maßnahme wird das Wohngeldverfahren erheblich vereinfachen und beschleunigen, wodurch Bürgerinnen und Bürger schneller und effizienter Unterstützung erhalten können.

Innen- und Bauminister Reinhold Jost

Die Leistung ist Teil des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ihre Leistungen auch digital anzubieten. Bei der Umsetzung der Leistung haben der Regionalverband Saarbrücken als Pilotregion, der eGo-Saar, das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie und die Fachaufsicht der Wohngeldbehörden im saarländischen Innenministerium eng zusammengearbeitet.

Anträge können gestellt werden über:

http://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGELAZUEA

Medienansprechpartner

Pressesprecherin im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Kathrin Fries
Pressesprecherin und Leiterin Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken