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Ministerrat stimmt für Gesetz zur Umsetzung der Wärmeplanung

In der heutigen Sitzung des Ministerrates wurde das Gesetz zur Umsetzung der Wärmeplanung (WPUG) beschlossen.

Dadurch wird der Weg frei für das parlamentarische Verfahren. In der nächsten Landtagssitzung am 10. Juli wird Energieminister Jürgen Barke den Gesetzesentwurf in den Landtag einbringen.

Im Wärmebereich bestehen erhebliche Potenziale. Daher wollen wir die Wärmewende konsequent voranbringen. Sie soll dazu beitragen, die Versorgungssicherheit zu erhöhen und die Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Eine nachhaltige Wärmeversorgung verbessert die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger im Saarland, indem sie langfristig stabile und bezahlbare Energiepreise gewährleistet und die lokale Umweltbelastung verringert. Gleichzeitig bietet die Umsetzung der Wärmeplanung künftig wirtschaftliche Chancen durch Investitionen in lokale Energieinfrastrukturen und -technologien sowie durch die Schaffung von qualifizierten Arbeitsplätzen in den Unternehmen des Landes.

Energieminister Jürgen Barke

Das Wärmeplanungsgesetz des Bundes (WPG) legt grundsätzlich die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Wärmepläne in den Ländern fest. Mit einer Übertragung der Pflichten zur Erstellung der Wärmepläne auf die Gemeinden wird den Empfehlungen des Bundes gefolgt und eine dezentrale und partizipative Herangehensweise gefördert.

Die kommunale Wärmeplanung soll dazu dienen, für Gemeinden, Stadtteile und Quartiere aus einer übergreifenden Perspektive heraus eine räumliche Planung für eine klimaneutrale Wärmeversorgung aufzustellen. Die Kommunen initiieren, investieren, gestalten und steuern diese Maßnahmen.

Die Gemeinden verfügten über das erforderliche Wissen um die unterschiedlichen Voraussetzungen in ihren Teilorten und den Quartieren, so Barke. „Sie haben die erforderliche Nähe zu den örtlichen Gegebenheiten, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Kommunale Konzepte zur Wärmeplanung können innovative Lösungen gerade auch in den ländlichen Regionen aufzeigen.“

Die Erstellung von Wärmeplänen durch die Gemeinden stellt eine Übertragung neuer Aufgaben dar, für die ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen ist. Die Ausgestaltung dieses Ausgleichs wird gemäß den Regelungen des Konnexitätsausführungsgesetzes und in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden aktuell vorbereitet.

Medienansprechpartner

Pressesprecherin im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Kathrin Fries
Pressesprecherin und Leiterin Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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