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Härtefallhilfen für Privathaushalte

Bund und Länder einigen sich auf Verwaltungsvereinbarungen

Bund und Länder haben sich auf die Details einer Härtefallregelung für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger nutzen, verständigt.

Nach der Einführung der gesetzlichen Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen können damit auch Haushalte, die mit Energieträgern wie Heizöl oder Holzpellets heizen, entlastet werden, wenn sie von besonders starken Preissteigerungen betroffen waren. 

Aktuell laufen die Arbeiten an den IT-basierten Antragsverfahren mit Hochdruck. Der zur Hamburger Finanzbehörde gehörende Landesbetrieb Kasse.Hamburg entwickelt und administriert die zentrale Antragsplattform für 13 Länder. So auch für das Saarland. Die Antragsplattform soll voraussichtlich Anfang Mai zur Verfügung stehen. Um einer Überlastung der Antragsplattform vorzubeugen, wird eine Antragstellung in den einzelnen Ländern voraussichtlich gestaffelt innerhalb weniger Tage möglich sein. Das saarländische Wirtschafts- und Energieministerium informiert auf www.saarland.de/privathaushalte über den Start des Antragsverfahrens. 

Der Bund wird zusätzlich einen Online-Rechner zur Verfügung stellen, mit dem überprüft werden kann, ob eine Antragsberechtigung überhaupt gegeben ist.

 Mit den Härtefallhilfen sollen die Mehrkosten bei den Energieträgern im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus gegenüber dem Jahr 2021 hinausgehen. Entscheidend sind dabei nicht die individuellen Beschaffungskosten im Jahr 2021, sondern eine Betrachtung der Kosten gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021, dem sog. Referenzpreis. Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger wurden gemeinsam von Bund und Ländern ermittelt. 

Weitere Informationen und FAQ: www.saarland.de/privathaushalte

Medienansprechpartner

Pressesprecherin im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Kathrin Fries
Pressesprecherin und Leiterin Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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66119 Saarbrücken