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Bund setzt auf Druck der Länder Forderungen der Veranstaltungsbranche um

Laut aktuellem Eckpunktepapier zur Überbrückungshilfe III, hat sich der Bund offenbar mit Hinblick auf die Veranstaltungswirtschaft für einen umfassenden Lückenschluss entschieden.

 

So soll u.a. der Katalog erstattungsfähiger Kosten um bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen für Hygienemaßnahmen bis zu 20.000 Euro, sowie um Marketing- und Werbekosten bis zur Höhe der entsprechenden Ausgaben im Jahre 2019 erweitert werden. Zudem sollen speziell für Unternehmen der Veranstaltungs- und Kulturbranche auch die Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum von März bis Dezember 2020 rückwirkend berücksichtigt werden. Dabei sind sowohl interne projektbezogene als auch externe Kosten förderfähig. Zudem sollen bundesseitig die Belastungen durch Kredit- und Leasingverträge für wichtige Wirtschaftsgüter gewürdigt werden, indem Abschreibungen von Wirtschaftsgütern zu den fixen Betriebskosten gezählt und mit bis zu 50% angerechnet werden sollen.

Das Saarland hatte sich dafür eingesetzt, dass der Bund seiner Verantwortung gegenüber der deutschen Veranstaltungswirtschaft nachkommt und die Lücken in seinen Hilfsprogrammen schließt.

Staatssekretär Jürgen Barke: „Endlich erkennt der Bund dieselben Lücken an, die auch das Saarland insbesondere für die Veranstaltungsbranche identifiziert hat. Dass diese nun sogar rückwirkend geschlossen werden sollen, freut uns umso mehr. Das heißt für uns aber auch, dass wir aufgrund des Doppelförderungsverbotes unser Sonderprogramm Veranstaltungswirtschaft erst einmal Stand-By halten müssen. Wir stehen weiterhin bereit. Jetzt muss der Bund zügig in die finale Phase zur Umsetzung der Überbrückungshilfe III übergehen.“

Weitere Informationen zu den Überbrückungshilfen III des Bundes

Eckpunktepapier Überbrückungshilfen III

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Julian Lange
Pressesprecher und Referatsleiter M/6: Kommunikation, Medienarbeit, Redaktion

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