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Wirtschaftsministerium entlastet Kommunen bei wirtschaftsnahen und touristischen Infrastrukturvorhaben

Die Corona-Krise sorgt für klamme Kassen bei vielen Kommunen. Damit deshalb nicht wichtige Vorhaben auf Eis gelegt werden, hat Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger den Fördersatz des Landes zur Durchführung von wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen in den Kommunen erhöht.

Baumwipfelpfad Saarschleife Baumwipfelpfad
Blick auf den Baumwipfelpfad bei der Saarschleife Foto: Saarland/wt

Das kann zum Beispiel die Erschließung eines Gewerbegebietes sein. Mussten die Städte und Gemeinden bislang 30 Prozent der Kosten bzw. des förderfähigen Defizits tragen, sinkt der Eigenanteil der Träger nun auf fünf Prozent. Die Neuregelung tritt rückwirkend ab dem 1. März 2020 in Kraft und gilt befristet für alle Projekte und Vorhaben, die im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 31. Dezember 2023 erstmalig durch Zuwendungsbescheid gefördert werden. Gleiches gilt für öffentliche touristische Infrastruktur. Auch hier hat das Wirtschaftsministerium den Fördersatz auf 95 Prozent angehoben. Dies hatte Ministerin Anke Rehlinger bereits im August vor Journalisten angekündigt: „Solche Projekte sollen wegen Corona nicht liegen bleiben. Mit dieser Entscheidung leisten wir einen Beitrag zur Stabilisierung der kommunalen Investitionstätigkeit, kurbeln den Tourismus an und bauen unsere Infrastruktur aus.“

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Julian Lange
Pressesprecher und Referatsleiter M/6: Kommunikation, Medienarbeit, Redaktion

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