Landesprogramm „Arbeit für das Saarland – ASaar“
Langzeitarbeitslose Menschen, für die eine Integration in den regulären Arbeitsmarkt auf Dauer nicht absehbar ist, sind eine besondere Herausforderung für alle Arbeitsmarktakteure. Diesen Menschen gegenüber besteht die landespolitische Verpflichtung, ihnen eine berufliche und persönliche Perspektive zu schaffen. Für diese leistungsgeminderten Langzeitarbeitslosen und insbesondere für Menschen, die sich bereits im Langzeitleistungsbezug befinden, ist im Rahmen langfristig angelegter individueller Integrationsstrategien ein Angebot öffentlich geförderter Beschäftigung erforderlich.
Dabei verfolgt öffentlich geförderte Beschäftigung sowohl arbeitsmarkt- als auch sozialpolitische Ziele. Dazu gehören auf der individuellen Ebene insbesondere die Verkürzung der Dauer der Arbeitslosigkeit und die Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit durch Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit. Als weitere Ziele kommen die eigenverantwortliche Sicherung des Lebensunterhalts sowie die soziale Integration hinzu. Die Hilfebedürftigkeit soll in erster Linie durch Integration in Erwerbsarbeit verringert oder überwunden werden.
Um die arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Ziele öffentlich geförderter Beschäftigung zu erreichen, bedarf es insbesondere einer ganzheitlichen Betreuung der Hilfebedürftigen, die zum Bindeglied zwischen Aktivierung, beruflicher Qualifizierung und sozialintegrativen Leistungen wird – und die nicht zuletzt auch die Chancen für eine Vermittlung in reguläre Beschäftigung nachhaltig erhöht. Dort, wo die Vermittlung in reguläre Beschäftigung nicht gelingt, wird öffentlich geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen angeboten.
Die fünf Förderschwerpunkte
- Arbeitsverhältnisse nach SGB II (-AV)
Im Rahmen des SGB II geförderte Arbeitsverhältnisse sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Die geförderten Tätigkeiten müssen nicht die Kriterien Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität erfüllen. Maßgeblich für die Förderung von Arbeitsverhältnissen sind die fehlenden Chancen auf eine Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt - Arbeitsgelegenheiten nach SGB II (AGH)
Eine Arbeitsgelegenheit (AGH) ist eine Eingliederungsmaßnahme für erwerbsfähige Leistungsbezieher (eLb), in der die Teilnehmer/innen zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten verrichten. AGH begründen kein Arbeitsverhältnis und stellen keine Gegenleistung für erbrachte Sozialleistungen dar - Aktivierungsmaßnahmen nach SGB II in Verbindung mit SGB III (Aktiv)
Aktivierungsmaßnahmen können zur Beseitigung individueller Vermittlungshemmnisse so ausgestaltet sein, dass sie neben den originären Elementen der Arbeitsförderung auch andere Elemente enthalten (z. B. Gesundheitsprävention, Ernährungsberatung, usw.). Der Umfang dieser Elemente richtet sich nach den mit der Maßnahme verfolgten Zielen. Bei Arbeitslosen mit komplexen Vermittlungshemmnissen kann auch das Angebot einer Maßnahmenkombination mit einer Arbeitsgelegenheit sinnvoll sein. - Sonderprogramme des Bundes für Langzeitarbeitslose
Damit im Saarland Sonderprogramme des Bundes für Langzeitarbeitslose besser genutzt werden können, besteht die Möglichkeit, kurzfristig bedarfsgerechte Fördermöglichkeiten zur Flankierung bereitzustellen. - Systemische Beratung von Familien im Bezug von SGB-II-Leistungen
Die systemische Beratung verfolgt einen anderen Ansatz als die herkömmliche individuelle Einzelfallberatung. Der größte Unterschied ist dabei die Abkehr von einer auf das Individuum zentrierten Sichtweise. Systemische Beratung sieht den Einzelnen nicht isoliert, sondern im Kontext sozialer Beziehungen und Interaktionsprozessen mit Partnern, der Familie bzw. der Bedarfsgemeinschaft (BG) sowie im Kontext mit gesellschaftlichen Systemen und Entwicklungen.