Thema: Veterinärwesen
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Tiere und Tierschutz

Aufgaben des Tierschutzes

Gesetzliche Pflichtaufgaben

Tierschutz ist ein Staatsziel. Im Grundgesetz Art. 20a heißt es: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung.“

Auch in der saarländischen Verfassung spiegelt sich der hohe Stellenwert des Tierschutzes wider. So heißt es in Art. 59a: „Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist der besonderen Fürsorge des Staates und jedes Einzelnen anvertraut. Es gehört deshalb zu den erstrangigen Aufgaben des Staates, […] die heimischen Tier- und Pflanzenarten zu schonen und zu erhalten.[…] Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt.“

Alle grundsätzlichen Regelungen, die den Tierschutz in Deutschland betreffen, werden im Tierschutzgesetz (TierSchG) des Bundes formuliert. Bereits in § 1 wird die Grundlage, auf welcher alle tierschutzrelevanten Vorgänge und Zustände basieren, definiert. „[…] aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“
Gemäß § 15 wird die Durchführung des TierSchG auf die nach Landesrecht zuständigen Behörden übertragen.

Des Weiteren werden von Seiten der Europäischen Union Übereinkommen und Richtlinien zum Tierschutz getroffen. Auf der Basis des „Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen“ wurde 1998 die Richtlinie 98/58/EG des Rates über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere verabschiedet, welche Grundregeln zum Schutz aller für landwirtschaftliche Zwecke gehaltenen oder gezüchteten Tiere beinhaltet. Weitere Richtlinien betreffen den Schutz von Legehennen, Kälbern, Schweinen, Transporttieren, Schlachttieren und Versuchstieren. Dabei werden Mindestnormen gesetzt, die von den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen.

Die oberste Tierschutzbehörde im Saarland hat folgende gesetzliche Pflichtaufgaben:

  • Vollzug des Tierschutzgesetzes
  • Fachaufsicht über die Genehmigung von Tierversuchen 
  • Fachliche Zusammenarbeit mit der Landnutzung.

Vollzug des Tierschutzgesetzes

Ein Tierhalter muss demnach das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Zudem muss er über die für die Haltung erforderlichen Kenntnisse verfügen.
Gleich ob gewerblicher oder privater Tierhalter – jeder muss sein Tier so halten, dass ihm ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt werden. Wenn im Rahmen von Kontrollen in Zusammenarbeit mit der unteren Tierschutzbehörde einzelne Missstände in der Tierhaltung festgestellt werden, wird veranlasst, dass diese schnell im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten rasch behoben werden.

Häufig werden der obersten Tierschutzbehörde Missstände in einer Tierhaltung im Land aufgezeigt. Bei Relevanz wird das Landesamt für Verbraucherschutz beauftragt, die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen und gesetzlichen Vorgaben vor Ort fachlich zu überprüfen. Werden Verfehlungen festgestellt, muss der Tierhalter sie schnellst möglich beheben. Kommt er dieser Anweisung mehrfach nicht nach, kann die Tierhaltung untersagt werden.

Fachaufsicht über die Genehmigung von Tierversuchen

Arzneimittel müssen vor ihrer Anwendung beim Menschen auf ihre Wirkung getestet werden. Dies geschieht bislang oft in Tierversuchen - die Forscher beobachten die Wirkung des Stoffes auf den Gesamtorganismus. Im Saarland werden vorwiegend an der Universität des Saarlandes in Homburg Tierversuche durchgeführt.

Genehmigungsbehörde für die Durchführung von Tierversuchen ist das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV). Zur fachlichen Beurteilung vor der Entscheidung über die Erlaubnis von Tierversuchen tagt die Tierschutzkommission des Landes. Die Fachaufsicht über das LAV und die Tierschutzkommission obliegt dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz als oberster Tierschutzbehörde.

Die Landesregierung ist bestrebt, Alternativmethoden zu fördern und zu fordern, um die Anzahl der Versuche an Lebendtieren zu reduzieren. Grundlage hierfür sind Methoden, die sich an dem sogenannten 3R-Prinzip orientieren:
Replacement, Reduction and Refinement. Mit diesem Konzept riefen die britischen Wissenschaftler William Russel und Rex Burch bereits in den 50er Jahren zu einer Abkehr vom Tierversuch auf. Durch "Replacement" sollen Versuche an lebenden Tieren durch andere Methoden wie zum Beispiel in-vitro-Techniken oder Computersimulationen ersetzt werden. "Reduction" steht für eine Verringerung der für einen Versuch erforderlichen Tierzahlen. Mit "Refinement" soll eine Verminderung der Belastung der Tiere, zum Beispiel durch verbesserte Haltungsbedingungen und Narkoseverfahren, erreicht werden.

Fachliche Zusammenarbeit mit der Landnutzung

Der Schutz der Tiere muss in vielen Lebensbereichen beachtet werden. Insbesondere in der Landwirtschaft und bei der Jagd spielen Tierschutzbelange eine besondere Rolle. Die jeweils zuständigen Referate im Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz hören die oberste Tierschutzbehörde vor Erlass einschlägiger Verordnungen und Gesetzesnovellen an. Die oberste Tierschutzbehörde versucht, die Position eines Vermittlers zwischen den Interessen der Landwirte, der Jäger und allen anderen potentiellen Konfliktpartnern auf der einen und dem Tierschutz (und den Tierschützern) auf der anderen Seite in den erforderlichen Abwägungsprozessen einzunehmen.
So wurde unter anderem durch eine Zusammenarbeit mit der obersten Jagdbehörde erreicht, dass mit der Novelle des Saarländischen Jagdgesetzes der Abschuss von Hunden und Katzen, die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren und die Fallenjagd verboten werden. Auch die Einführung einer halbjährigen Schonzeit für Füchse im Zuge der „9. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Saarländischen Jagdgesetzes“ wurde in Zusammenarbeit mit der obersten Tierschutzbehörde durchgesetzt.

Rechtsgrundlagen

Tierschutzgesetz

Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung

Tierschutztransportverordnung

Ansprechpartner

Stefan Brill
Referatsleiter C/2 (mdWdGb):
Veterinärwesen, Tierschutz

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken