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Nicht-ionisierender Strahlenschutz

Solarien

Die künstliche UV Strahlung, der Besucherinnen und Besucher von Sonnenstudios ausgesetzt sind, stellt ein zusätzliches Gesundheitsrisiko zur natürlichen UV Strahlung dar. Gerade Kinder und Jugendliche sind besonders gefährdet, denn die Lebenszeitdosis an UV Strahlung ist entscheidend für das Auftreten einer Hautkrebserkrankung im Erwachsenenalter.

Das Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung ist am 3. August 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Damit ist das Solarienverbot für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren seit dem 4. August 2009 geltendes Recht. Wegen des anhaltenden Anstiegs der Neuerkrankungen an Hautkrebs bestand hier besonderer Handlungsbedarf.

Zum Schutz vor UV-Strahlung ist die UV-Schutz-Verordnung am 25. Juli 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die Verordnung trat 2012 in Kraft.

Kosmetische Anwendung nichtionisierender Strahlung

Heutzutage kommen zahlreiche Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen zu kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Zwecken zum Einsatz. Darunter fallen beispielsweise Anwendungen mit Lasern (u.a. zur Tattoo-Entfernung),  aber auch Ultraschallanwendungen ( u.a. Babykino) sowie Anwendungen mit Magnetfeldern und hochfrequenten elektromagnetischen Feldern (u.a. EFM im Fitnessbereich).

All diesen Anwendungen ist gemein, dass sie bislang von jeder Person ohne besondere Qualifikation angeboten werden dürfen. Ziel der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) ist es, Verbraucher vor den schädlichen Wirkungen dieser Strahlung besser zu schützen.

Die Verordnung enthält zum einen allgemeine Anforderungen an den Betrieb von Anlagen, die nichtionisierende Strahlung aussenden und zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen eingesetzt werden. Diese Anforderungen richten sich an den Betreiber der Anlagen. Zum anderen legt die Verordnung Anforderungen fest im Hinblick auf die Qualifikation von Personen, die nichtionisierende Strahlungsquellen einsetzen (Fachkunde).

Die zuständige Vollzugsbehörde im Saarland ist das LUA.

Weiterführende Links

https://www.bmuv.de/themen/strahlenschutz/nichtionisierende-strahlung/ueberblick-nichtionisierende-strahlung

Ansprechpartner

Matthias Dressler
Referat C/4:Technischer Verbraucherschutz, Mess- und Eichwesen

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken

S. Lermen-Lenz
Geschäftsbereichsleitung

Don-Bosco-Str. 1
66119 Saarbrücken