Mess- und Eichwesen
In Deutschland unterliegen zahlreiche Messgerätearten dem Mess- und Eichrecht. Diese befinden sich in allen Lebensbereichen: Zapfsäulen und Ladepunkte für Elektroautos fallen ebenso unter das Mess- und Eichrecht wie Bier- und Weingläser im Restaurant, Kassenwaagen im Supermarkt oder der Stromzähler im Haus. Alle diese Geräte müssen die Anforderungen des Mess- und Eichrechts erfüllen, um korrekte Messungen zu gewährleisten. So werden die Interessen des Verbrauchers geschützt.
Im Saarland liegt die Eichaufsicht beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
Für den Vollzug des Mess- und Eichwesens im Saarland ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) zuständig.
Das LUA bietet Eichungen, Prüfungen, Kalibrierungen sowie Konformitätsbewertungen für verschiedene Messgeräte an. Folgende Messgrößen werden überprüft:
- Länge
- Masse (Waagen)
- Druck
- Volumen
- Strömende Gase
- Messgrößen im öffentlichen Verkehr (Taxameter)
Hier finden Sie das detaillierte Leistungsangebot Mess-und Eichwesen (PDF, 33KB, Datei ist nicht barrierefrei) , für welche Messgeräte das LUA Eichungen durchführt.
Darüber hinaus werden Markt- und Verwendungskontrollen durchgeführt, zu denen z. B. auch die Überprüfung der Nennfüllmenge von Fertigpackungen gehört.
Wenn Sie einen Eichantrag stellen möchten, können Sie diesen auch online stellen. Klicken Sie dazu bitte hier.
Zur telefonischen Vereinbarung eines Eichtermins und bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an das LUA, erreichbar unter 0681 501-3640.
Eichtermine für Taxameter und Wegstreckenzähler buchen Sie bitte online, klicken Sie hier.
Bei Prüfungen und Kalibrierungen werden die für Prüf- und Kalibrierlaboratorien relevanten Qualitätsnormen DIN EN ISO/IEC 17025 erfüllt.
Außerdem führt die Konformitätsbewertungsstelle 0114 (KBS 0114) beim LUA Konformitätsbewertungen für national und europäisch geregelte Messgeräte nach den Modulen F und F1 durch. Weitere Informationen finden Sie hier.
Vier-Länder-Kooperation
Seit 2020 ist das Saarland, vertreten durch das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA), Mitglied der sogenannten Vier-Länder-Kooperation im Bereich des Mess- und Eichwesens. Die weiteren Kooperationspartner sind das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz, die Hessische Eichdirektion und das Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg. Durch die Kooperation können Synergieeffekte bei der gemeinsamen Ausbildung der Eichbeamten, beim gemeinsamen Nutzen und Beschaffen von Prüfausrüstung sowie bei der Abstimmung des Leistungsangebotes genutzt werden. Zusammen mit einem Informations-, Wissens- und Erfahrungsaustausch untereinander wird hierdurch ein einheitliches Vollzugshandeln auf hohem Niveau gewährleistet – ganz im Sinne des Verbraucherschutzes!
Weitere Informationen zur 4-Länder-Kooperation finden sie nachfolgend:
Kooperationsbericht 2019-2022 (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Services
Online Terminbuchungsservice (Seit dem 01.09.2023 können Eichtermine für Taxameter und Wegstreckenzähler einfach und schnell online gebucht werden)
Weiterführende Informationen
Deutsche Akademie für Metrologie (DAM)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF, 112KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Entgeltregelung für privatrechtliche Tätigkeiten LUA (PDF, 141KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Leistungsangebot Mess-und Eichwesen (PDF, 33KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Ansprechpartner
Melanie Müllers
Referat C/4:
Technischer Verbraucherschutz, Mess- und Eichwesen
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Zuständig für dieses Thema:
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Don-Bosco-Str. 1
66119 Saarbrücken