Thema: Naturschutz
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Naturschutz

Schutzgebiete

Wozu brauchen wir Schutzgebiete?

Durch die Ausweisung von Schutzgebieten können die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege verwirklicht werden und so unmittelbar zur Erhaltung von heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihren Lebensräumen, der biologischen Vielfalt, der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, sowie der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft beitragen. Mit den unterschiedlichen Schutzgebietskategorien werden verschiedene Schwerpunkte gesetzt.

Nationale Naturlandschaften

Für die Großschutzgebiete Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke wurde 2003 die Dachmarke Nationale Naturlandschaften gegründet.
Sie sind für den Erhalt der biologischen Vielfalt von großer Bedeutung, denn sie sichern ökologisch besonders wertvolle großflächige Gebiete in Deutschland. Neben der Bedeutung für die biologische Vielfalt erbringen sie auch wichtige Ökosystemdienstleistungen wie Klimaregulation oder Gewässerschutz. Mindestens 10  Prozent der Flächen sollen landesweit zu einem Biotopverbundsystem vernetzt werden.
Großschutzgebiete sind auch attraktiv für den naturverträglichen Tourismus, Naturerleben und Erholung und tragen nicht unerheblich zur regionalen Wertschöpfung bei.

Nationale Naturlandschaften

Nationale Naturlandschaften Saarland

Das Bild zeigt das Logo des Biosphärenreservats Bliesgau, ein roter Kreis mit einem blauen Rand und einem gelben Punkt in der Mitte und links davon der Schriftzug Biosphärenreservat Bliesgau. Logo Biosphärenreservat Bliesgau
Logo Biosphärenreservat Bliesgau Foto: (c) Biosphäre Bliesgau

Wussten Sie schon, dass das Saarland über drei „Nationale Naturlandschaften“ verfügt?

Das Biosphärenreservat Bliesgau und die saarländischen Teile des Naturparks Saar-Hunsrück und des Nationalparks Hunsrück-Hochwald umfassen rund 60 Prozent der Landesfläche und bieten neben naturnahen Landschaften Groß und Klein jede Menge Naturerlebnisse und  „grüne“ Angebote der Premiumklasse. Faltkarte der Nationalen Naturlandschaften im Saarland (PDF, 9MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Da ist zunächst das UNESCO-Biosphärenreservat Bliesgau als Modellregion für die nachhaltige Entwicklung. Es ist die Orchideenregion in Deutschland. Zugleich ist der Bliesgau Heimat und saarländischer Verbreitungsschwerpunkt des vom Aussterben bedrohten Steinkauzes. Das Biosphärenreservat ist aber auch eine Region im Wandel, die seit langer Zeit durch eine traditionell bäuerliche und extensive Landwirtschaft geprägt ist.

Neben dem Biosphärenreservat haben wir noch den Naturpark Saar-Hunsrück, der sich bis nach Rheinland-Pfalz erstreckt und der inmitten einer der 30 ausgezeichneten „Hotspot-Regionen“ der biologischen Vielfalt in Deutschland liegt.

Im Zentrum des Naturparks liegt dann noch das „Sahnehäubchen“ der Großschutzgebiete, der länderübergreifende Nationalpark Hunsrück-Hochwald, der im Jahr 2015 von den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland eröffnet wurde. „Natur Natur sein“ lassen ist das Credo des Nationalparks im Zeichen der Wildkatze und der Keltengeschichte.

Insgesamt nehmen diese drei Großschutzgebiete im Saarland eine Fläche von rund 1.500 Quadratkilometern ein. Unsere Nationalen Naturlandschaften sind damit ein starkes Stück Natur!

Übersichtskarte der Nationalen Naturlandschaften im Saarland (PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)

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Schutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz

Durch die Ausweisung von Schutzgebieten können die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege verwirklicht werden und so unmittelbar zur Erhaltung von heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihren Lebensräumen, der biologischen Vielfalt, der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft beitragen. Mit den unterschiedlichen Schutzgebietskategorien werden verschiedene Schwerpunkte gesetzt.

Naturschutzgebiete

Bei Naturschutzgebieten (§ 23 BNatSchG) handelt es sich um Gebiete, die dem Schutz der Natur und Landschaft in ihrer Gesamtheit dienen. Schutzgebiete dieser Kategorie sind die am strengsten geschützten Gebiete. Insbesondere werden die wild lebenden Pflanzen oder Tiere, Biotope oder bestimmte Lebensgemeinschaften zu ihrem Erhalt, ihrer Entwicklung, aufgrund ihres seltenen Vorkommens oder auch aus wissenschaftlichen Gründen unter den gesetzlichen Schutz gestellt. In der Schutzverordnung werden der jeweilige Schutzzweck sowie die geltenden Ge- und Verbote benannt. Für die Allgemeinheit sind Naturschutzgebiete meist zugänglich, wobei sich das Betretungsrecht in der Regel auf das vorhandene Wegenetz beschränkt. Ausnahmen von den Verboten der jeweiligen Verordnung können jedoch zugelassen werden, soweit es der Schutzzweck erlaubt.

Im Saarland gibt es 97 Naturschutzgebiete (Naturschutzgebiete und als Naturschutzgebiete ausgewiesene Natura 2000-Gebiete), Rechtsgrundlage für die Ausweisung von Naturschutzgebieten ist § 23 Bundesnaturschutzgesetz.

Nachfolgend erhalten Sie extern eine Auflistung aller im Saarland ausgewiesener Naturschutzgebiete (bestehend aus Naturschutzgebieten und als Naturschutzgebiete ausgewiesene Natura 2000-Gebiete, denen durch europäisches Recht eine besondere Stellung zukommt). Unter den einzelnen Naturschutzgebieten finden Sie die zugehörigen Naturschutzgebietsverordnungen, die Auskunft darüber geben, welche Handlungen in diesen Gebieten erlaubt bzw. verboten sind, sowie der Schutzzweck dieser Gebiete. Handelt es sich bei einem Naturschutzgebiet um ein Natura 2000-Gebiet, erhalten Sie zusätzliche Informationen wie die Managementplanung zu diesem Schutzgebiet, Kartenmaterial, die Standard-Datenbögen und die Erhaltungsziele.

Naturschutzgebiete im Saarland

Einen Überblick sowie die genaue Lage von Naturschutzgebieten im Saarland erhalten Sie mithilfe des Geoportals des Saarlandes. Zur Darstellung der im Saarland vorkommenden Naturschutzgebiete wählen Sie unter „Schutzgebiete_INSPIRE“ „Naturschutzgebiet“ aus.

Link zum Geoportal des Saarlandes

Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete (§ 26 BNatSchG) sind Gebiete, die zur Erhaltung und Entwicklung bzw. Wiederherstellung von Landschaftsräumen eingerichtet sind. Hier liegt ein besonderes Augenmerk auf der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes und der kulturhistorischen Bedeutung. Es handelt sich hier nicht um Landschaften, die in einem vom Menschen weitgehend unberührten Zustand sind, sondern meist um Landschaftsteile, die Abbild der historischen Nutzung sind. Landschaftsschutzgebiete haben eine wichtige Funktion für die naturbezogene und naturverträgliche Erholung.

Nachfolgend erhalten Sie extern eine Auflistung aller im Saarland ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiete (bestehend aus Landschaftsschutzgebieten und als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesenen Natura 2000-Gebiete, denen durch europäisches Recht eine besondere Stellung zukommt). Unter den einzelnen aufgelisteten Landschaftsschutzgebieten finden Sie die zugehörigen Verordnungen, die Auskunft über den Schutzzweck dieser Gebiete sowie Auskunft darüber gibt welche Handlungen in diesen Gebieten erlaubt bzw. verboten sind. Handelt es sich um ein Natura 2000-Gebiet erhalten Sie zusätzlich weitere Informationen, wie die Managementplanung zu diesem Schutzgebiet, Kartenmaterial, die Standard-Datenbögen und die Erhaltungsziele.

Landschaftsschutzgebiete im Saarland

Einen Überblick über die im Saarland ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiete erhalten sie mithilfe des Geoportals des Saarlandes. Zur Darstellung der im Saarland vorkommenden Landschaftsschutzgebiete wählen Sie unter „Schutzgebiete_INSPIRE“ „Landschaftsschutzgebiet“ aus.

Link zum Geoportal des Saarlandes

Geschützte Biotope

Geschützte Biotope sind bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Lebensraum vor allem für gefährdete und vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten haben. Sie bilden oft Ausgangspunkte für die Neu- und Wiederbesiedelung umliegender Lebensräume und nehmen somit eine besondere Stellung im Natur- und Artenschutz ein. Diese sind gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung dieser Biotope führen können, sind verboten.

Zu den besonders geschützten Biotopen zählen:

  • natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche,
  • Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen,
  • offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte,
  • Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder,
  • offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche,
  • Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich.

Besonders geschützte Biotope werden im Saarland durch die Untere Naturschutzbehörde regelmäßig erfasst, registriert und aktualisiert und diese Erfassung öffentlich zugänglich gemacht. Die Daten zu diesen Biotopkartierungen können im Geoportal des Saarlandes eingesehen werden. Nachfolgend finden Sie den entsprechenden Link zum Geoportal des Saarlandes (unter „Biotopkartierung“ sind folgende Layer anzuwählen: „geschützte Biotope- Flächen“, „geschützte Biotope- Linien“; „geschützte Biotope- Punkte“).

Link zum Geoportal des Saarlandes

Naturdenkmäler

Naturdenkmäler (§ 28 BNatSchG) sind unter Schutz gestellte Einzelobjekte der Landschaft wie beispielsweise ein bemerkenswerter Baum oder ein Felsen. Die Schutzwürdigkeit ergibt sich aus der Seltenheit, dem besonderen Charakter, der Schönheit oder auch dem wissenschaftlichen Wert eines Naturdenkmals. Die Beseitigung eines solchen Naturdenkmals sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturdenkmals führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten.

Die Verordnungen zur Ausweisung und zum Schutz dieser saarländischen Naturdenkmäler finden Sie nach Landkreisen und Örtlichkeit sortiert unter nachfolgendem Link:

Naturdenkmale im Saarland

Geschützte Landschaftsbestandteile

Geschützte Landschaftsbestandteile (§ 29 BNatSchG) umfassen Elemente aus und Teile von der Natur und Landschaft, die zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung unter Schutz gestellt werden. Weitere Bedeutung haben die Landschaftsbestandteile als Habitate für bestimmte wild lebende Tier- und Pflanzenarten. Die Beseitigung des geschützten Landschaftsbestandteils sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Landschaftsbestandteils führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten.

Verordnungen zu den geschützten Landschaftsschutzbestandteilen finden Sie nach Landkreisen sortiert unter nachfolgendem Link aufgelistet:

Geschützte Landschaftsbestandteile im Saarland

Geoportal des Saarlandes

Geoportal des Saarlandes

Eine Übersicht über die im Saarland ausgewiesenen Schutzgebiete erhalten Sie im Geoportal des Saarlandes

Weitere Informationen

https://www.bfn.de/themen/gebietsschutz-grossschutzgebiete.html (extern)

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