Agrarmarktstrukturgesetz und Verbesserung der Vermarktungsstrukturen nach GAK
Agrarmarktstruktur
Anerkennung von Agrarorganisationen und ihrer Vereinigungen
Nach dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Marktstruktur im Agrarbereich (Agrarmarktstrukturgesetz – AgrarMSG)
Agrarorganisationen im Sinne dieses Gesetzes sind Zusammenschlüsse von Inhabern landwirtschaftlicher Betriebe, die gemeinsam den Zweck verfolgen, die Erzeugung und den Absatz den Erfordernissen des Marktes anzupassen und staatlich anerkannt worden sind. Diese anerkannten Agrarorganisationen werden in dem von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) geführten Register aufgenommen. In den vergangenen Jahrzehnten wurden im Saarland Vermarktungszusammenschlüsse für Agrarerzeugnisse z.B. als Erzeugergemeinschaften nach dem Marktstrukturgesetz (EZG) oder Erzeugerzusammenschlüsse für regionale oder ökologische Produkte (EZZ) nach den Fördergrundsätzen der Marktstrukturverbesserung gebildet und konnten Fördermittel aus EU-, Bundes- oder Landesmitteln zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Marktstruktur erhalten.
Nach Vorgabe des neuen Agrarmarktstrukturgesetzes vom 20.04.2013 müssen sich diese Agrarorganisationen nun erstmals staatlich anerkennen lassen. Das Verfahren erfolgt nach den Vorgaben der Verordnung zur Weiterentwicklung der Marktstruktur im Agrarbereich (Agrarmarktstrukturverordnung – AgrarMSV) vom 15.11.2013, zuletzt geändert am 18.06.2014.
Eine Agrarorganisation ist auf i h r en Antrag hin anzuerkennen, wenn sie
• die allgemeinen Anerkennungsvoraussetzungen des §3 AgrarMSV und
• die besonderen Anerkennungsvoraussetzungen für die unterschiedlichen Arten der Agrarorganisationen nach Unionsrecht, AgrarMSG und AgrarMSV
erfüllt.
Ohne staatliche Anerkennung entfällt ab Juni 2015 der bisherige Status als förderfähige Agrarorganisation.
Zuständige Stelle für die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen bzw. für die Anerkennung aller Agrarorganisationen mit Hauptsitz im Saarland ist das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Abt B, Landwirtschaft, Entwicklung Ländlicher Raum.
Sonstiges
Bitte wenden Sie sich im Vorfeld zu einem Beratungsgespräch an die zuständige Stelle bei Referat B/2 .
Weiterführende Informationen:
Agrarmarktstrukturgesetz (PDF, 61KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Agrarmarktstrukturverordnung (PDF, 99KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Änderung zur Agrarmarktstrukturverordnung (PDF, 69KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Erforderliche Unterlagen Agrarmarktstrukturgesetz (PDF, 112KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Marktstrukturverbesserung
Im aktuellen Förderzeitraum 2014 bis 2020 (Verlängerung ist beantragt) bietet das Saarland die Förderung der Marktstrukturverbesserung für Be- und Verarbeitung, Kooperationen, der Zusammenarbeit außerhalb des „Saarländischen Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums“ (SEPL) an. Die Landesrichtlinie „zur Förderung der Verbesserung der Vermarktungsstrukturen“ basiert auf den GAK-Fördergrundsätzen Verbesserung der Vermarktungsstrukturen. Die Notifizierung bei der EU Kommission erfolgte auf Bundesebene für Investitionen für Verarbeitung und Vermarktung unter SaniNr SA 41999 (2015/N) für sowie für Kooperationen im Agrarsektor unter SaniNrn SA 42921 (2015/N) und SA.51214 (2018/N) für. Für diese Richtlinie ist eine Verlängerung adäquat zum Entwicklungsplan Ländlicher Raum beantragt.
Was soll mit dieser Fördermaßnahme erreicht werden?
Die Marktstrukturförderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu verbessern, um dadurch zur Absatz- und Erlössicherung landwirtschaftlicher Betriebe beizutragen. Zu diesen Unternehmen der Agrarwirtschaft zählen auch die Erzeugerorganisationen und Erzeugerzusammenschlüsse, die sich in früheren Jahrzehnten für die gebündelte Vermarktung der Agrarsektoren Getreide und Ölsaaten, Gemüse, Zierpflanzen und Biomilch zusammengeschlossen hatten. Mit der neuen Fördermöglichkeit von „Kooperationen“ könnten innerhalb der saarländischen Wertschöpfungskette neue Vermarktungsstrategien geplant und durchgeführt werden, um die Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen zu verbessern.
Was wird gefördert?
- Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
a) in den Bereichen Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung und Etikettierung
b) zum Neu- und Ausbau von Kapazitäten einschließlich technischer Einrichtungen oder innerbetrieblicher Rationalisierung durch Umbau und/oder Modernisierung von technischen Anlagen einschließlich Umstellung auf regenerative Energien - Kooperationen zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen
Förderfähig sind im Bereich der Primärerzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher und nicht Anhang I-Erzeugnisse:
a) die Zusammenarbeit zwischen kleinen Wirtschaftsteilnehmern im Agrarsektor bei der Organisation von Ressourcen
b) eine horizontale und vertikale Zusammenarbeit zwischen Akteuren der Versorgungskette zur Schaffung logistischer Plattformen für die Förderung
kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte
c) Folgende bei der Durchführung der bei 6.4.2.1 a) und b) anfallenden Kosten können gefördert werden:- Konzepte für die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren in der Land- und Nahrungsmittelwirtschaft,
- Durchführbarkeitsstudien und Kosten für die Erstellung eines Geschäftsplans oder eines gleichwertigen Plans,
- laufende Kosten der Zusammenarbeit.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen der Be- und Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (z.B. Molkereien, Käsereien, Mühlen, Fleischverarbeitung, Obst-, Gemüseverarbeitung)
- Anerkannte Erzeugerorganisationen (Landwirtschaft und Gartenbau)
- Erzeugerzusammenschlüsse für Qualitätsprodukte (z.B. mit Qualitätszeichen Saarland – QZSL)
- Kooperationen zur Zusammenarbeit in einer lokalen Wertschöpfungskette (z.B. Einzelerzeuger oder/und Erzeugerorganisation oder/und Interessenvertretung, Landesverband oder/und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (>50%) mit weiteren Partnern der Wertschöpfungskette (<50%)
Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt werden?
- bei Investitionen von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung:
- Lieferverträge mit der Erzeugerseite für einen Teil der geförderten Kapazitäten
- Anerkennung der Erzeugerorganisationen und deren Vereinigungen nach dem Agrarmarktstrukturgesetz
- Anerkennung der Erzeugerzusammenschlüsse (Qualität) nach den Vorgaben der GAK-Grundsätze zur Marktstrukturverbesserung
- Bei Kooperationen: Nachweis der horizontalen und vertikalen Zusammenarbeit zwischen Akteuren der Wertschöpfungskette
- Verbesserte Ressourcennutzung
Wie wird gefördert?
- Anteilsfinanzierung in Form von Zuschüssen
- Fördersatz gestaffelt zwischen 15 und 25 % der förderfähigen Kosten bei Investitionen
- Mindestinvestitionsvolumen 50.000 €
- Kooperationen können bis Ende 2020 bis max. 200.000 EUR bzw. max. 50% Zuwendung zu förderfähigen Kosten erhalten
Informationen zu Fördermöglichkeiten im Rahmen des SEPL - Saarländischer Entwicklungsplan Ländlicher Raum.
Weiterführende Informationen:
Förderrichtlinie Marktstrukturverbesserung (PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Antrag zur Förderrichtlinie Marktstrukturverbesserung (PDF, 222KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Antrag Investitionen Förderrichtlinie MSVT (PDF, 274KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Antrag Kooperationen Förderrichtlinie MSTV (PDF, 278KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Merkblatt zur Förderrichtlinie Marktstrukturverbesserung (PDF, 398KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Verfahrensablauf FRL-MSTV (PDF, 124KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Verwendungsnachweis zur Förderrichtlinie Marktstrukturverbesserung
Evaluierung MSTV (xlsx, 251KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Ansprechpartner:
Selina Sauer
Referat B/2
Agrarpolitik, Landwirtschaftliche Erzeugung
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken