Thema: Ländliche Entwicklung
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Agrar- und Landentwicklung, Förderangebote, Bauen und Wohnen, Denkmalschutz, Landeskunde

Historische Bausubstanz und kulturelles Erbe

Förderung der stilgerechten Restaurierung historischer, ortsbildprägender Bausubstanz in Dörfern (private Dorferneuerung).

Das Saarland, der Bund und die Europäische Union fördern den Erhalt unseres kulturellen Erbes. Hier wird in den ländlichen Raum investiert!

Logo des saarländischen ELER-Programms der Förderperiode 2023-2027: EU-Flagge (12 goldene Sterne auf blauem Grund), Saarlandlogo und der grüne Schriftzug "ELER" Logo des ELER im Saarland 2023-2027
Foto: Holger Neisius, MUKMAV

Neben den vielfältigen zur öffentlichen Nutzung durch die Dorfgemeinschaft vorgesehenen Vorhaben werden im Rahmen der Dorferneuerung auch private Vorhaben zur Erhaltung historischer ortsbildprägender Bausubstanz gefördert. Hierunter fällt insbesondere die stilgerechte Restaurierung alter Bauernhäuser. Aber auch der Erhalt von z.B. historischen Wegekreuzen oder Kapellen ist diesem Förderbereich zuzuordnen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Bausubstanz unter Denkmalschutz steht.

Die aus Mitteln der Europäischen Union (ELER), des Bundes und des Landes (Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" GAK) finanzierte Förderung übernimmt dabei einen Teil der Ausgaben, die bei der stilgerechten Restaurierung der äußeren Hülle eines Bauwerkes entstehen. Begleitend zur Restaurierung des historischen Gebäudes wird auch die stilgerechte Gestaltung des Umfeldes wie z.B. die Pflasterung der Hausvorfläche oder die Anlage eines Bauerngartens gefördert. Vereinfacht ausgedrückt ist alles das förderbar, was von außen sichtbar ist. Die Höhe der Förderung ist dabei abhängig von der Art des Antragstellers. Privatpersonen, Kirchengemeinden, Firmen und Vereine können eine Förderung in Höhe von bis zu 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Allerdings ist die Förderung auf maximal 75.000 € je Gebäude und maximal 150.000 € bei Gehöften begrenzt. Kommunen können eine Förderung in Höhe von bis zu 65%, höchstens jedoch 150.000 € je Gebäude, erhalten. Eine Kombination mit Fördermitteln z.B. der Denkmalpflege ist für alle Antragsteller grundsätzlich möglich.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass sich das Bauwerk im ländlichen Raum des Saarlandes befindet und unter Beachtung gestalterischer Vorgaben in einen stilgerechten, authentischen Zustand versetzt wird. Eine Anpassung des Gebäudes an moderne Wohnverhältnisse und -anforderungen ist dabei jedoch keineswegs ausgeschlossen. Ziel ist es vielmehr, das äußere Erscheinungsbild des Bauwerkes in einem für saarländische Dörfer typischen Zustand zu erhalten bzw. in diesen zurückzuversetzen.

Unser kulturelles Erbe, zu welchem die für saarländische Dörfer typischen südwestdeutschen und lothringer Bauernhäuser, mancherorts aber auch Arbeiterbauernhäuser, gehören, stellt einen wichtigen Ankerpunkt der eigenen Identität dar. Kaum ein modernes Bauwerk vermag es, das Bild eines Ortes so positiv zu prägen, wie ein schon seit Jahrhunderten vorhandenes historisches Gebäude. Diese alten Gebäude sind für unsere Region typisch und so auch nur hier zu finden. Umso wichtiger ist es, diese Bausubstanz zu erhalten.

Saarländischer Bauernhauswettbewerb

Die Nutzung dieser alten Gebäude stellt zudem eine besondere Art der Nachhaltigkeit dar. Denn was kann nachhaltiger sein, als ein Bauwerk von Generation zu Generation über Jahrhunderte hinweg zu nutzen und dabei immer aufs Neue mit Leben zu erfüllen?

Die vom Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz herausgegebene Saarländische Bauernhausfibel stellt dem interessierten Leser die im Saarland vorzufindenden Bauernhaustypen, ihre historische Entwicklung, die originalen Gestaltungsformen und die Möglichkeiten einer stilgerechten Restaurierung vor. Die Förderung der stilgerechten Restaurierung im Rahmen der Dorferneuerung aus Mitteln der GAK sowie des ELER unterstützt die Eigentümer bei diesem wichtigen Vorhaben auch finanziell.

Antragsverfahren:

Die Anträge sind vor Beginn der Vorhaben beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz einzureichen, wobei erst nach Genehmigung des Vorhabens mit dem Vorhaben begonnen werden darf.

Stichtage für die Antragstellung sind grundsätzlich der 31.03., 30.06., 30.09. und 15.12. des jeweiligen Jahres.

Zu diesen Terminen werden die bis dahin jeweils eingegangenen und als grundsätzlich förderfähig eingestuften Zuwendungsanträge in das Auswahlverfahren zur Bewertung der Förderwürdigkeit einbezogen.

Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Dorfentwicklung im Saarland (PDF, 18MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Antragstellung

Das Logo zeigt die Flagge der EU (im Kreis angeordnete 12 goldene Sterne auf blauem Grund) sowie den Text "Kofinanziert von der Europöischen Union" Logo der Europäischen Union für kofinanzierte Förderungen
Foto: MUKMAV, Holger Neisius

Weiterführende Informationen:

Landesdenkmalamt

Europäische Union - Ländliche Entwicklung

Interessengemeinschaft Bauernhaus

Handwerkskammer des Saarlandes - Fachliche Beratung Denkmalpflege & Gestaltung

Saarländische Bauernhausfibel (PDF, 16MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Ansprechpartnerin im Ministerium:

Ellen Petersheim
Referat B/4:
Entwicklung ländlicher Raum

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken