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Landeshauptstadt Saarbrücken - Wildpark

FÖJ bei der Landeshauptstadt Saarbrücken - Wildpark

  1. Allgemeine Angaben über die Einsatzstelle:

    Landeshauptstadt Saarbrücken - Wildpark
    Baudezernat
    Amt für Stadtgrün und Friedhöfe (StA 67)
    Dudweilerstraße 26-30
    66111 Saarbrücken

    Das Amt verfügt derzeit über rund 250 Mitarbeiter/innen. Über den 2. Arbeitsmarkt kommen weiterhin durchschnittlich zwischen 50-80 Arbeitskräfte zum Einsatz.


2. Ziele, Aufgaben und Tätigkeitsbereiche der Einsatzstelle:

a) Ziele:

· Vorhaltung von Freiräumen incl. Infrastruktur unter Beachtung der Nutzungsanforderungen der Bevölkerung im Sinne der Daseinsvorsorge.
· Ökologische und ökonomische Bewirtschaftung des Stadtgrüns und der städtischen Friedhöfe.
· Naturnahe Stadtwaldbewirtschaftung und Vorhaltung von Naherholungseinrichtungen im Wald.
· Erhalt und Förderung von Oberflächengewässer unter Beachtung ökologischer Zusammenhänge und des Prinzips des naturnahen Gewässerbaues.
· Förderung der lokalen Landwirtschaft.

b) Aufgaben und Tätigkeitsbereiche:

· Planung, Bau, Regeneration und Unterhaltung von:
- öffentlichen Freiräumen (Grün- und Parkanlagen, Plätze, Fuß- und Radwege)
- Spielplätzen (Kinderspielplätze, Abenteuerspielplätze, sonstige Spieleinrichtungen)
- Außenanlagen nebst Spieleinrichtungen an öffentlichen Gebäuden (Schulen, Kindertagesstätten)
- Verkehrsgrün (Straßenbegleitgrün und Straßenbäume)
- Freisportanlagen (Naturrasen- und Kunstrasenplätze)
· Unterhaltung der städtischen Friedhöfe und Abwicklung von Bestattungen
· Planung, Bau und Regeneration von Dauerkleingartenanlagen
· Planung und Durchführung von Renaturierungsmaßnahmen
· Unterhaltung von Fließgewässern 3. Ordnung
· Planung und Bau von Schwimmstegen und Schiffsanlegestellen und deren Unterhaltung
· Freiraumplanung und Grünordnungspläne
· Bewirtschaftung des Stadtwaldes
· Bau und Unterhaltung von Naherholungseinrichtungen im Stadtwald
· Bewirtschaftung des Wildparks
· Förderung der lokalen Landwirtschaft
· Organisation des Feld- und Forstschutzes
· Betrieb der Zentralanlage (Gärtnerei und Baumschule)
· Betrieb der zentralen Werkstätten des Amtes

3. Name und Erreichbarkeit der zuständigen Betreuungspersonen:

Harald Noll

4. Einsatzfeld:

Ein FÖJ-Einsatz ist in der nachfolgend aufgeführten Abteilung des Amtes möglich:

Abteilung 67.4, Forstabteilung:

a) Tierpflegerische Arbeiten im Wildpark:


· Tierkontrolle (Anzahl, Gesundheit, Verhalten)
· Stall- und Gehegereinigung
· Futtervorbereitung und Tierfütterung
· Unterstützung des Tierarztes
· Kleinere Reparaturen an Gehegen und Ställen
· Öffentlichkeitsarbeit und Besucherbetreuung

b) Arbeitszeiten:


· Mo. – Fr. 07.30 – 16.00 Uhr (Winter), 06.30 – 15.00 Uhr bzw. 07.00 – 15.30 Uhr (Sommer)

c) Evtl. Gefährdungen und Belastungen durch:


· Arbeiten im Freien, Lärm, Stäube, Verletzungen aufgrund Reflexbewegungen oder Abwehrreaktionen der Tiere (z.B. Bisse, Stöße, Tritte etc.), Arbeiten mit Werkzeugen/Maschinen und auf Leitern und Tritten, Schnittverletzungen, Quetschungen

Persönliche Arbeits- und Schutzbekleidung wird bereit gestellt. Unterweisungen bzgl. Arbeits- und Gesundheitsschutz gem. den UVV erfolgen vor Ort.