Thema: Windenergie
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Immissionsschutz, Klima

Bekanntmachung des LUA gemäß § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen (ABO Wind AG) 

Auf Antrag der Firma ABO Wind AG, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden, hat das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz mit Bescheid vom 29. Oktober 2019 (Az.: 3.5/bona/I-116212) die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 10 BImSchG erteilt, an folgenden Standorten drei Windenergieanlagen der Firma Nordex vom Typ N 131 mit einer Nennleistung von jeweils 3,3 MW (Nabenhöhe 164 m, Rotordurchmesser 131 m) zu errichten und zu betreiben:

 

Stadt/Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurstücke

WEA 4

Wadern

Lockweiler

1

55/4

WEA 5

Wadern

Lockweiler

1

66/2

WEA 6

Wadern

Lockweiler

1

57/1

 

Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden. Ihre sofortige Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wurde angeordnet.

Der Genehmigungsbescheid der Firma ABO Wind AG vom 29. Oktober 2019 und seine Begründung werden hiermit gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.

Der Genehmigungsbescheid und seine Begründung wurdenin der Zeit vom 08. November 2019 bis einschließlich 22. November 2019 (Auslegungsfrist) ausgelegt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.

 

Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz oder dem Rathaus der Stadt Wadern angefordert werden.

 

Gegen diesen Genehmigungsbescheid kann binnen eines Monats nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken, eingelegt werden. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken gewahrt.

Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann gemäß § 80 Abs. 5 VwGO beim Verwaltungsgericht des Saarlandes, Kaiser-Wilhelm-Straße 15, 66740 Saarlouis Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden.

Saarbrücken, 29. Oktober 2019

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Im Auftrag

Dr. Joachim Sartorius