Thema: Wasser
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Wasser

Monitoring

Das Gewässermonitoring im Saarland beinhaltet ein systematisches Programm zur räumlichen Beobachtung, Kontrolle und Bewertung der wasserwirtschaftlichen und ökologisch relevanten Größen. Gewässermonitoring ist nicht nur für die Zustandsüberwachung erforderlich, sondern macht dort, wo Kosten entstehen, eine Effizienzeinschätzung von Maßnahmen möglich. Dafür werden in unseren Fließgewässern, Seen und Grundwasserkörpern regelmäßig Zustandsdaten erhoben, die eine Charakterisierung und Bewertung von Gewässern zulassen.
Die überblicksweise Überwachung wird an einer ausreichenden Zahl an Wasserkörpern durchgeführt und gibt einen umfassenden Überblick über die Gewässerqualität.
Die operative Überwachung beschränkt sich auf die Wasserkörpergruppen, die in der Bestandsaufnahmen mit der Zielerreichung „unwahrscheinlich“ oder „unklar“ eingestuft wurden.
Die Überwachung zu Ermittlungszwecken wird nur nach Bedarf durchgeführt und dient dazu in Einzelfällen die Ursachen von Belastungen zu ermitteln.

Die ständige, zielgerichtete und effektive Überwachung der Gewässer ist Grundvoraussetzung für die Wahl der Maßnahmen und die Erfolgskontrolle.
Das Gewässermonitoring im Saarland beinhaltet ein systematisches Programm zur räumlichen Beobachtung, Kontrolle und Bewertung der wasserwirtschaftlichen und ökologisch relevanten Größen. Gewässermonitoring ist nicht nur für die Zustandsüberwachung erforderlich, sondern macht dort, wo Kosten entstehen, eine Effizienzeinschätzung von Maßnahmen möglich. Dafür werden in unseren Fließgewässern, Seen und Grundwasserkörpern regelmäßig Zustandsdaten erhoben, die eine Charakterisierung und Bewertung von Gewässern zulassen.
Die überblicksweise Überwachung wird an einer ausreichenden Zahl an Wasserkörpern durchgeführt und gibt einen umfassenden Überblick über die Gewässerqualität.
Die operative Überwachung beschränkt sich auf die Wasserkörpergruppen, die in der Bestandsaufnahmen mit der Zielerreichung „unwahrscheinlich“ oder „unklar“ eingestuft wurden.
Die Überwachung zu Ermittlungszwecken wird nur nach Bedarf durchgeführt und dient dazu in Einzelfällen die Ursachen von Belastungen zu ermitteln.

Die ständige, zielgerichtete und effektive Überwachung der Gewässer ist Grundvoraussetzung für die Wahl der Maßnahmen und die Erfolgskontrolle.