Thema: Wasser
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Wasser

2. Zyklus (2015-2021)

1. Schritt: Bewertung des Hochwasserrisikos

Überprüfung der Hochwasserrisikobewertung und der Risikogebiete

Nach § 73 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist die Bewertung des Hochwasserrisikos und die Bestimmung der Risikogebiete vorzunehmen. Sie ist gemäß § 73 Absatz 6 WHG bis zum 22.12.2018 und danach alle sechs Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren.

Im Dezember 2018 wurde diese Überprüfung durchgeführt. Sie ergab keine Änderung der Risikokulisse.

Lesen Sie im Folgenden das Vorgehen der Überprüfung:

Erläuterungsbericht der Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos (PDF, 80KB, Datei ist nicht barrierefrei)

2. Schritt: Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten

Die im 1. Zyklus erstellten Hochwassergefahren- und –risikokarten wurden bis 22.12.2019 überprüft. Im Ergebnis wurde keine Aktualisierungserfordernis gesehen.

Überprüfung der Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten im Saarland durch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (PDF, 214KB, Datei ist nicht barrierefrei)

3. Schritt: Hochwasserrisikomanagementplan

Im Jahr 2015 wurden die ersten HWRM-Pläne von den Bundesländern im Rheineinzugsgebiet veröffentlicht. Für den zweiten Berichtszeitraum mussten die HWRM-Pläne bis zum 22. Dezember 2021 veröffentlicht werden. Anders als 2015 gibt es für das deutsche Rheingebiet nur noch einen gemeinsamen Plan, der von allen acht Bundesländern einvernehmlich erarbeitet wurde.

Koordiniert wurde die Erstellung des gemeinsamen Hochwasserrisikomanagementplans des deutschen Teils des Rheineinzugsgebietes durch die  Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Rhein . Dies erforderte die Entwicklung eines Konzeptes zur Aktualisierung von bislang 26 Einzelplänen hin zu einem gemeinsamen Plan. Mit der Unterstützung dieser Aufgabe hat die FGG Rhein das Büro INFRASTRUKTUR & UMWELT, Professor Böhm und Partner aus Darmstadt, beauftragt.

Vom 22. März bis zum 22. Juni 2021 waren die Entwürfe des gemeinsamen HWRM-Plans der FGG Rhein für den Zeitraum 2021 bis 2027 und des zugehörigen Umweltberichts für die interessierte Öffentlichkeit in allen beteiligten Ländern in der Offenlegung. Dabei wurde auch der grenzüberschreitenden Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit Rechnung getragen. Insgesamt gingen zwei Stellungnahmen aus NL und CH ein sowie ca. 100 Stellungnahmen aus Deutschland. Im Saarland gab es eine Stellungnahme und eine Rückfrage. Aufgrund dieser bereits erfolgten gesetzlich festgelegten Öffentlichkeitsbeteiligung des Hauptdokuments, kann im Rahmen der Erstellung des 2. HWRM-Plan (2022–2027) für das Saarland auf die Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet werden.

Als Folge aus der Hochwasserkatastrophe vom Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wurden nach einem entsprechenden Beschluss der LAWA (Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser) durch das beauftrage Büro einzelne Formulierungen im HWRM-Plan überprüft und angepasst, ein spezifischer Abschnitt zum Hochwasser Juli 2021 ergänzt. Außerdem wurde in einem zusätzlichen Kapitel 0 erläutert, warum die Veröffentlichung des Planes wie ursprünglich geplant u.a. deswegen erfolgt, da sich der Prüfungsbedarf für den 3. Zyklus ergibt. Der HWRM-Plan konnte daher fristgerecht an die Kommission berichtet und veröffentlicht werden.

Hochwasserrisikomanagementplan der Flussgebietsgemeinschaft Rhein (PDF, 15MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Zusammenfassende Umwelterklärung der Flussgebietsgemeinschaft Rhein (PDF, 578KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Umweltbericht Hochwasserrisikomanagement-Plan Flussgebietsgemeinschaft Rhein (PDF, 15MB, Datei ist nicht barrierefrei)

2. Hochwasserrisikomanagementplan (2022-2027) für das Saarland

Für das Saarland wurde die Möglichkeit wahrgenommen, zusätzlich zum gemeinsamen HWRM-Plan Rhein ein saarlandspezifisches Hintergrunddokument mit konkreten HWRM-Maßnahmen zu erstellen, um dem Anspruch der saarländischen Politik und Bevölkerung Rechnung zu tragen und den relativ großen räumlichen Abstand von Saar und Mosel zum Rhein etwas zu überwinden. Daher wurde beschlossen, die grobskalige Ebene des gemeinsamen HWRM-Plans der FGG-Rhein auf Maßnahmenebene des Saarlands herunterzubrechen.

Dieses Hintergrunddokument zum gemeinsamen HWRM-Plan der FGGRhein 2021-2027 beinhaltet daher detailgenauere saarlandweite Informationen zum HWRM des 2. Zyklus und stellt eine Ergänzung zum 1. HWRM-Plan des Saarlandes aus dem Jahr 2015 dar. Wichtiger Bestandteil ist neben den Ergebnissen der Fortschritte zur Zielerreichung die detaillierte aktualisierte Maßnahmentabelle des Saarlands, die v.a. der Information der saarländischen Bürgerinnen und Bürger, den Kommunen sowie allen weiteren beteiligten Akteuren im HWRM dienen soll.

2. HWRM-Plan (2022-2027) für das Saarland (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Maßnahmentabelle zum 2. Hochwasserrisikomanagement-Plan (PDF, 579KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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