Thema: Wasser
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Hochwasser und Heizölverbraucheranlagen

Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Heizölverbraucheranlagen besitzen, haben durch das Hochwasser Schäden an ihren Heizöltanks oder anderen Anlagenteilen erlitten. Hier stellen sich Fragen zur zukünftigen Prävention, der notwendigen Instandsetzung und der Schadensmeldung.

Überfluteter Heizöl-Keller mit Schmutzwasser Überfluteter Heizöl-Keller
Überfluteter Heizöl-Keller Foto: MUKMAV / Kathrin Hinsberger

Prävention

Liegt meine Anlage in einem Hochwassergebiet?

Mit Hilfe der mobilen App „NaSaarWas“, sowie über das Geoportal des Saarlandes können Sie sich darüber informieren, ob sich Ihre Heizölverbraucheranalage in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet bzw. Hochwasserrisikogebiet befindet. Festgelegt wird dies durch den Bemessungswasserspiegel, der beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz in Saarbrücken erfragt werden kann. Das festgesetzte Überschwemmungsgebiet basiert auf einem statistisch angenommenen 100-jährlichen Hochwasser (HQ100), das Hochwasserrisikogebiet mindestens auf einem 200-jährlichen Hochwasserereignis, dem sogenannten Extremereignis (HQExtrem).

Wie kann ich meinen Öltank vor Hochwasser effektiv schützen?

Die Überflutungen im Saarland zeigen eindrücklich, dass nicht hochwassersichere Öltanks beträchtliche Schäden an Gebäuden oder der Umwelt verursachen können.

Deshalb gilt es, einen Fachbetrieb zu kontaktieren. Einen solchen Fachbetrieb können Sie durch die Nachfrage bei der Landesinnung Saarland Sanitär-, Heizungs- und Klempnertechnik in Erfahrung bringen.

 

Kontakt zu Fachbetrieben erhalten Sie über die

Landesinnung Saarland Sanitär-, Heizungs- und Klempnertechnik

Grülingstraße 115
66113 Saarbrücken

Welcher Öltank ist für Überschwemmungsgebiete geeignet?

Die Neuerrichtung von Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten ist grundsätzlich verboten. Bereits bestehende Anlagen müssen allerdings notwendigerweise nachgerüstet bzw. gesichert werden. Hierzu berät Sie ihr Fachbetrieb.

 

Kontakt zu Fachbetrieben erhalten Sie über die

Landesinnung Saarland Sanitär-, Heizungs- und Klempnertechnik

Grülingstraße 115
66113 Saarbrücken

Wer überprüft meine Heizöltanks?

Neben der generellen Pflicht der Eigenüberwachung durch den Anlagenbetreiber sind vom Gesetzgeber anlagenabhängige Prüfungen durch einen anerkannten Sachverständigen vorgeschrieben.

Oberirdische Tankanlagen:

  • Heizöltanks mit einem Volumen größer 1.000 Liter sind vor Inbetriebnahme und nach einer wesentlichen Änderung (bauliche oder sicherheitstechnische Merkmale betroffen) durch einen anerkannten Sachverständigen prüfen zu lassen.
  • Heizöltanks größer 10.000 Liter oder innerhalb eines Wasserschutzgebietes oder Überschwemmungsgebietes sind zusätzliche alle fünf Jahre und bei Stilllegung zu prüfen.

 Unterirdische Tankanlagen und produktführende Anlagenteile:

  • Unterirdische Tanks sind vor Inbetriebnahme, bei wesentlicher Änderung und Stilllegung prüfen zu lassen. Zusätzlich sind diese wiederkehrend alle fünf Jahre in Wasserschutzgebieten oder Überschwemmungsgebieten alle 30 Monate prüfpflichtig.

Mängelbeseitigung

Werden bei Prüfungen durch einen Sachverständigen geringfügige Mängel festgestellt, haben Sie diese innerhalb von sechs Monaten zu beseitigen. Erhebliche oder gefährliche Mängel sind dagegen unverzüglich zu beseitigen und nach der Beseitigung der Mängel ist, die Anlage erneut durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen.

Instandhaltung

Was muss ich mit meiner Anlage nach dem Hochwasser tun?

Die Neuerrichtung von Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten ist grundsätzlich verboten. Bereits bestehende Heizölverbraucheranlagen müssen hochwassersicher nachgerüstet werden. Ist dies bis dato nicht der Fall, ist die hochwassersichere Nachrüstung nach den anerkannten Regeln der Technik, unverzüglich zu veranlassen. Alternativ ist die Anlage außerbetrieb zu nehmen und stillzulegen.

Die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen in Risikogebieten ist verboten, wenn andere weniger wassergefährdende Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen oder die Anlage nicht hochwassersicher errichtet werden kann. Werden bestehende Anlagen wesentlich geändert, sind diese zum Änderungszeitpunkt hochwassersicher nachzurüsten. Spätestens zum 05.01.2033 sind alle Anlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher nachzurüsten.

Da Besitzerinnen und Besitzer eines Heizöltanks, per Gesetz für alle Schäden durch auslaufendes Öl verantwortlich sind, schützt dies Sie und andere vor Schäden und Kosten. Ihr Fachbetrieb berät Sie gerne über die hochwassersichere Nachrüstung.  

Wer kann meinen Heizöltank reparieren?

Die Instandsetzung von Heizöltanks mit einem Volumen über 1000 Liter oder unterirdische Anlagen darf nur von Fachbetrieben durchgeführt werden. Generell dürfen diese auch nur die Errichtung, die Reinigung von innen und die Stilllegung umsetzen.

Um Missverständnissen vorzubeugen, lassen Sie sich vor Beginn der Arbeiten den Fachbetriebsnachweis zeigen.

 

Kontakt zu Fachbetrieben erhalten Sie über die

Landesinnung Saarland Sanitär-, Heizungs- und Klempnertechnik

Grülingstraße 115
66113 Saarbrücken

Kann ich meinen Heizöltank nach dem Hochwasser weiter nutzen?

In jedem Fall gilt, auch wenn Ihr Tank äußerlich unbeschädigt scheint, ist nach einer Überflutung vor einer Wiederinbetriebnahme des vorhandenen Tanks unbedingt eine Funktionsprüfung der Heizölverbraucheranlage durch einen Fachbetrieb durchzuführen.

Landesinnung Saarland Sanitär-, Heizungs- und Klempnertechnik

Grülingstraße 115
66113 Saarbrücken

Vorhandene Heizöltanks in festgesetzten Überschwemmungsgebieten (HQ100) sind seit dem 5. Januar 2023 hochwassersicher nachzurüsten. Auch unabhängig von Schäden müssen Sie hier also durch einen Fachbetrieb prüfen lassen, ob ihr Tank bereits hochwassersicher ist oder hier weitere Maßnahmen erforderlich sind. Bestandstanks in Risikogebieten wird eine hochwassersichere Nachrüstung bis 2033 eingeräumt.

Die wesentliche Änderung einer Heizöllageranlage mit einem Volumen > 1 Kubikmeter ist dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz schriftlich anzuzeigen. Das Formular zur Anzeige einer wesentlichen Änderung ist unter Anzeige einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
(PDF, 128KB, Datei ist nicht barrierefrei)
abrufbar.

Schadensmeldung

Wohin wende ich mich bei Schäden?

Sollte Heizöl aus der Anlage ausgetreten sein, ist die Anlage sofort außer Betrieb zu nehmen und ggf. durch einen Fachbetrieb entleeren zu lassen.

Kontakt zu Fachbetrieben erhalten Sie über die

Landesinnung Saarland Sanitär-, Heizungs- und Klempnertechnik

Grülingstraße 115
66113 Saarbrücken

Des Weiteren ist unverzüglich das

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Don-Bosco-Str. 1
66119 Saarbrücken

Saarland-Markenzeichen mit der Regierungswortmarke Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

bzw., bei dessen Nichterreichbarkeit die nächste Polizeidienststelle zu benachrichtigen.

Alternativen

Welche alternativen Energieträger gibt es?

Bevor Sie sich also nach einer Überflutung auf die eventuell kostenintensiven Möglichkeiten einer erneuten Ertüchtigung Ihrer bestehenden Heizölverbraucheranlagen konzentrieren, empfehlen wir Ihnen aufgrund der aktuellen Hochwasserereignisse dringend über zukunftsträchtige Alternativen, ohne Heizöl nachzudenken und hierzu Fachleute zu kontaktieren.

In vielen Orten besteht die Möglichkeit, auf Gasversorgung oder Fernwärme umzusteigen.

Die Nutzung regenerativer Energien, z.B. mittels Pelletheizung, Wärmepumpen, Solarthermie und Geothermie, aber auch regenerativer Fernwärme stellen weitere Möglichkeiten dar.