| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Wasser

Allgemeine FAQ zu Heizölverbraucheranlagen

Heizöl-Keller mit kaputter Schutzmauer, Öl läuft in Abfluss Heizöl-Keller
Heizöl-Keller Foto: MUKMAV / Kathrin Hinsberger

Liste häufig gestellter Fragen

Was sind Heizölverbraucheranlagen

Heizölverbraucheranlagen sind Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Damit durch Heizöl keine Gewässerschäden oder Bodenverunreinigungen verursacht werden, sind vom Betreiber bestimmte Regeln und Pflichten zu beachten und einzuhalten.

Was ist zu beachten

Die wasserrechtlichen Anforderungen an Heizölverbraucheranlagen sind in der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)" geregelt. Maßgeblich für die Anforderungen sind:

  • das maßgebende Volumen des gelagerten Heizöls (Gesamtvolumen aller kommunizierender Behälter)
  • der Aufstellungsort (Wasserschutzgebiet, Gebiet mit Hochwasserrisiko)
    Mit Hilfe des mobilen Schutzgebiete-Assistenten, der App "NaSaarWas", sowie über das Geoportal/Wasserschutzgebiete oder Geoportal/Hochwasserrisiko des Saarlandes können Sie sich darüber informieren, ob sich der Aufstellungsort in einem Schutzgebiet (Wasserschutzgebiet, Gebiet mit Hochwasserrisiko) befindet. Der Download von „NaSaarWas“ ist im Google Play Store und Apple App Store kostenlos erhältlich.
  • die Einbauart (oberirdisch oder unterirdisch)

Wer ist der Betreiber

Derjenige, in dessen Eigentum oder Besitz sich die Anlage befindet. Die sich daraus ergebenden Betreiberpflichten können vertragsmäßig (z. B. Mietverträge) auch auf Andere übertragen werden.

Überwachung der Heizölanlage

Als Betreiber sind Sie für den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage verantwortlich. Dazu ist regelmäßig die Dichtheit der Anlage und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtung zu prüfen. Tipps für die Eigenüberwachung finden Sie hier.

Anzeigepflicht von Anlagen

Anzeigepflichtig sind alle oberirdischen Anlagen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000 Liter Heizöl.
Sowie alle unterirdischen Anlagen. Die Anzeige erfolgt beim Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz in Saarbrücken. Das Formular finden Sie hier.
Anlagen mit einem Inhalt von mehr als 10.000 l müssen baurechtlich genehmigt werden. 

Liegt meine Anlage im Schutzgebiet

Mit Hilfe des mobilen Schutzgebiete-Assistenten, der App "NaSaarWas", sowie über das Geoportal des Saarlandes können Sie sich darüber informieren, ob sich Ihre Heizölverbraucheranlage in einem Schutzgebiet (Wasserschutzgebiet, Gebiet mit Hochwasserrisiko) befindet. Der Download von „NaSaarWas“ ist im Google Play Store und im Apple App Store kostenlos erhältlich.

Gebiet mit Hochwasserrisiko

Die Neuerrichtung von Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten ist grundsätzlich verboten.
Bereits bestehende Heizölverbraucheranlagen müssen hochwassersicher nachgerüstet werden. Da Besitzer eines Heizöltanks, auch wenn sie keine Schuld trifft, per Gesetz für alle Schäden durch auslaufendes Öl verantwortlich sind, schützt dies Sie und andere vor Schäden. Ihr Fachbetrieb berät Sie gerne über die hochwassersichere Nachrüstung.
Mit Hilfe des mobilen Schutzgebiete-Assistenten, der App "NaSaarWas", sowie über das Geoportal des Saarlandes können Sie sich darüber informieren, ob sich Ihr Grundstück (Ihre bestehende Heizölverbraucheranlage) in einem Gebiet mit Hochwasserrisiko befindet. Der Download von „NaSaarWas“ ist im Google Play Store und im Apple App Store kostenlos erhältlich.

Fachbetriebe zur Instandsetzung

Heizöltanks mit einem Volumen von über 1000 Liter dürfen nur von Fachbetrieben nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) errichtet, von innen gereinigt, instand gesetzt und stillgelegt werden. Lassen Sie sich vor Beginn der Arbeiten den Fachbetriebsnachweis zeigen.

Prüfung durch Sachverständigen

Zusätzlich zu der Eigenüberwachung ist eine regelmäßige Prüfung durch nach Wasserrecht anerkannte Sachverständige erforderlich für:

Oberirdische Anlagen:

Vor Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen einer Anlage mit mehr als 1.000 Liter Inhalt.
Wiederkehrend alle 5 Jahre und zusätzlich bei einer Stilllegung:

  • Anlagen im Wasserschutzgebiet mit mehr als 1000 Liter Inhalt
  • Anlagen außerhalb eines Wasserschutzgebietes mit mehr als 10.000 Liter Inhalt

Unterirdische Anlagen und produktführende Anlagenteile:

  • Vor Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung und bei Stilllegung der Anlage
  • Wiederkehrend alle 5 Jahre bzw. im Wasserschutzgebiet alle 2 ½ Jahre.

Werden bei Prüfungen durch einen Sachverständigen geringfügige Mängel festgestellt, haben Sie diese innerhalb von sechs Monaten zu beseitigen. Erhebliche oder gefährliche Mängel sind dagegen unverzüglich zu beseitigen und nach der Beseitigung der Mängel ist, die Anlage erneut durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen.

Anzeigepflicht bei Schadensfällen

Sollte Heizöl aus der Anlage ausgetreten sein, ist die Anlage sofort außer Betrieb zu nehmen und ggf. durch einen Fachbetrieb entleeren zu lassen.

Kontakt zu Fachbetrieben erhalten Sie über die

Landesinnung Saarland Sanitär-, Heizungs- und Klempnertechnik

Grülingstraße 115
66113 Saarbrücken

Des Weiteren ist unverzüglich das

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Don-Bosco-Str. 1
66119 Saarbrücken

Saarland-Markenzeichen mit der Regierungswortmarke Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

bzw., bei dessen Nichterreichbarkeit die nächste Polizeidienststelle zu benachrichtigen.