| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

05. Anzeigepflicht von Anlagen

Anzeigepflichtig sind alle oberirdischen Anlagen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000 Liter Heizöl.

Sowie alle unterirdischen Anlagen. Die Anzeige erfolgt beim Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz in Saarbrücken. Das Formular finden Sie hier.

Anlagen mit einem Inhalt von mehr als 10.000 l müssen baurechtlich genehmigt werden.