Thema: Wasser
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Heizölverbraucheranlagen, Ihre Pflichten für den Wasserschutz

Für die sichere Heizöllagerung und damit für den technisch einwandfreien Zustand und die ordnungsgemäße Funktion des Heizöltanks ist der Betreiber oder die Betreiberin selbst verantwortlich.

Deshalb ist es wichtig, dass die Betreiberin oder der Betreiber mit den gesetzlichen Anforderungen vertraut ist. Auf den folgenden Seiten finden Sie wichtige Hinweise zur Vermeidung von Heizölschäden, denn bei unsachgemäßer Lagerung kann auslaufendes Heizöl zu Schäden an Gebäuden und zu Verunreinigungen des Bodens und des Grundwassers führen, dies kann wiederum hohe Folgekosten nach sich ziehen.

Die Betreiberpflichten sind unter anderem abhängig von Größe und Art der Heizölanlage. Dazu gehört es auch, ein Merkblatt zu den „Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Betrieb von Heizölverbraucheranlagen“ gut sichtbar in der Nähe des Öltanks auszuhängen.

Bestimmte Heizölanlagen müssen von einem zugelassenen Sachverständigen geprüft werden. Auch wenn Ihre Anlage keiner gesetzlichen Prüfpflicht unterliegt, empfehle ich Ihnen, Ihren Heizölverbrauchertank regelmäßig von einem Fachbetrieb warten zu lassen oder durch einen Sachverständigen nach § 53 AwSV auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen.