Thema: Wasser
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Wasser

Hinweise zur Wasserversorgung

Die Trinkwasserversorgung wird im Saarland durch etwa 50 Wasserversorgungsunternehmen  (WVU) sichergestellt. Wenn wichtige Wasserversorgungsanlagen durch die WVU neu gebaut oder wesentlich verändert werden, ist dafür eine Genehmigung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz erforderlich. Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern kann im Saarland zur Trinkwassergewinnung auf relativ gut geschütztes Grundwasser zurückgegriffen werden. Es wird normalerweise durch im Mittel etwa 80 m tiefe Bohrbrunnen gewonnen.

In den meisten Fällen muss aus dem so gewonnenen Grundwasser nur die natürlich vorhandene Kohlensäure entfernt werden. Diese ist zwar gesundheitlich unbedenklich, kann jedoch dem Rohrleitungssystem schaden. Manchmal genügt dafür schon eine einfache Belüftung des Wassers in der Aufbereitungsanlage. Je nach chemischer Zusammensetzung des Wassers  werden zusätzliche Filter benötigt. Diese sind meistens mit Jurakalk gefüllt, welcher die restliche Kohlensäure abbindet. Wenn größere Mengen von natürlich im Boden vorkommendem Eisen und Mangan im Grundwasser enthalten sind, werden eventuell noch Sandfilter vorgeschaltet. Im Saarland sind zur Zeit etwa 50 Trinkwasseraufbereitungsanlagen in Betrieb, von denen die meisten nach den beschriebenen Verfahren arbeiten. Von dort oder eventuell sogar direkt aus den Brunnen (wenn keine Aufbereitung benötigt wird) gelangt das Wasser zur Verteilung in erdüberdeckte Hochbehälter oder bei ungenügender Geländehöhe in Wassertürme. Ca. 250 solcher Wasserspeicher mit einem Gesamtvolumen von über 300.000 cbm sind im Saarland vorhanden.  

Die weitere Verteilung bis zum Verbraucher erfolgt über ein etwa 8.000 km langes Leitungsnetz. Einen Überblick über die Entwicklung des Wasserverbrauchs im Saarland erhalten Sie unter der Seite Wasserstatistik.

Informationen der saarländischen Wasserversorger zum Trinkwasser finden Sie unter Trinkwasser_im_Saarland.

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Fachbereich 2.1 - Gebiets- und anlagenbezogener Grundwasserschutz