Thema: Wasser
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Wasser

Erdwärme / Geothermie

Als Erdwärme wird die unterhalb der Oberfläche der festen Erde vorhandene und erreichbare thermische Wärmeenergie bezeichnet.

Mit Hilfe eines in Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren, Erdwärmekörben oder Grabenkollektoren zirkulierenden Wärmeträgermediums wird die Energie aus dem Erdreich aufgenommen und an den Wärmetauscher der Wärmepumpe abgegeben.

Da alle Anlagen die physikalischen und auch die chemischen bzw. biologischen Eigenschaften des Grundwassers nachteilig verändern können, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Die Erlaubnis für das Vorhaben ist mit den entsprechenden Formularen beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz zu beantragen.

Zur Vermeidung von zeitlichen Engpässen ist es erforderlich, dass die entsprechenden Formulare rechtzeitig (d.h. spätestens acht Wochen) vor der geplanten Durchführung vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten/ Bohrunternehmer beim

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Don-Bosco-Str. 1
66119 Saarbrücken

eingereicht werden.

Die Bearbeitung des Antrags auf Erlaubnis ist gem. Verordnung über den Erlass des Allgemeinen Gebührenverzeichnisses des Saarlandes gebührenpflichtig. Die Gebühr wird auch erhoben, wenn das Vorhaben abgelehnt wird oder wenn der Antrag auf Erlaubnis zurückgezogen wird. Diese Gebühr richtet sich nach dem zeitlichen Arbeitsaufwand. D

Gem. Nr. 703 Ziffer 1.8 Allgemeines Gebührenverzeichnis des Saarlandes in der derzeit gültigen Fassung beträgt die Gebühr für

  • Voranfragen Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren  50,00-150,00 €

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Kontakt:

Fachbereich 2.1 - Gebiets- und anlagenbezogener Grundwasserschutz