Wasser

Lebensgrundlage und Schutzgut

Wasser ist Existenzgrundlage und Quelle des Lebens. Es verbindet alle Ökosysteme und kennt weder staatliche noch politische Grenzen. Wasser kann in Form von Starkregen oder Hochwasser aber auch zerstörerische Kräfte entwickeln. Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz begleitet und fördert die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Entsprechende Maßnahmen sind auf eine Zustandsverbesserung aller ober- und unterirdischen Gewässer und deren nachhaltiger Nutzung ausgerichtet. Außerdem unterstützt das Ministerium Gemeinden bei der Vorsorge Überschwemmungen.

Alle weiterführenden Informationen zu unserer Arbeit, unseren Projekten und Vorhaben in den jeweiligen Themenbereichen finden Sie unter „Informationen“.

Foerderrichtlinie Wasserversorgungsunternehmen

Das Umweltministerium unterstützt die Wasserversorger zur Gewährung einer nachhaltigen Wasserwirtschaft und um die Wasserversorgung dauerhaft zu sichern. Dazu werden Mittel aus dem Grundwasserentnahmeentgelt für Studien und Maßnahmen bereitgestellt.

Aktion Wasserzeichen

Für die Aktion Wasserzeichen stehen in den Jahren 2021 bis 2025 insgesamt rund 10 Millionen Euro zur Verfügung, von denen etwa neun Millionen direkt den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. Seit 1996 bietet die Aktion Wasserzeichen neben Förderung privater Regenwasserbewirtschaftung weiterhin auch die Möglichkeit, Anträge für Projekte zur sogenannten Fremdwasserentflechtung einzureichen. Eine große Zahl der Gemeinden nehmen dies in Anspruch.

Starkregenvorsorge

Starkregen sind Naturereignisse, bei denen in kurzer Zeit außergewöhnlich hohe Niederschläge auftreten, die in große Direktabflüsse auf Straßen, Wegen und Geländeeinschnitten münden. Auf diesen oberirdischen Abflusswegen können sogenannte Sturzfluten entstehen.

Gewässerschutz im Saarland

Schon ein Viertel der saarländischen Gewässer sind ökologisch in einem guten bis sehr guten Zustand. Aber unser Ziel ist, dass die Qualität aller Gewässer besser wird! Deshalb umfasst der 3. Bewirtschaftungsplan nach Wasserrahmenrichtlinie über 350 Maßnahmen, an denen wir ständig arbeiten. Kanäle werden gebaut, Kläranlagen saniert und unsere Gewässer renaturiert.