| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Welche Schäden sind relevant?

Es werden alle Aufwendungen zur Beseitigung unmittelbarer Schäden berücksichtigt, bei denen durch das Schadensereignis Gegenstände beschädigt oder zerstört wurden bzw. verloren gingen. Hierunter werden private Gebäude, notwendiger Hausrat und notwendige Kleidung, Gebäude und bauliche Anlagen des Vereinsvermögens, sonstige notwendige Gegenstände zur Betätigung des Vereins, sowie betriebsnotwendiges Anlagevermögen und betriebsnotwendige Vorräte erfasst.

Zur Ermittlung bzw. Konkretisierung der Schadenshöhe sollen grundsätzlich drei Angebote bzw. Kostenvoranschläge bei entsprechenden Anbietern bzw. Handwerksunternehmen eingeholt werden.

Sollte im Einzelfall die Beauftragung eines Gutachtens im eigenen Namen erforderlich sein, darf dieses nur nach vorheriger Rücksprache mit der Bewilligungsbehörde beauftragt werden.

Andernfalls können die anfallenden Kosten bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Aufwendungen nicht berücksichtigt werden.