Finanzielle Hilfen zur Beseitigung von Hochwasserschäden
Elementarschädenrichtlinie
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, die durch das Hochwasser einen Elementarschaden erlitten haben.
Voraussetzung für die Unterstützung ist eine Mindestschadenshöhe von 5.000 Euro, die wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung und das Vorliegen von Bedürftigkeit.
Einzelheiten zur Elementarschädenrichtlinie und zur Antragstellung im FAQ zu den Finanzhilfen.
Antrag Elementarschädenrichtlinie
Hochwasserhilfe
Antragsberichtig sind vom Hochwasser betroffene Haushalte, die eine niedrigschwellige finanzielle Hilfe bei der Wiederbeschaffung von Hausrat benötigen.
Die Hochwasserhilfe beträgt bis zu 1.000 Euro pro Haushalt.
Einzelheiten zur Hochwasserhilfe und zur Antragstellung im FAQ zu den Finanzhilfen.
Härtefallregelung
Treten Härtefälle auf, die bei den anderen Richtlinien durchs Raster fallen, besteht die Verabredung einer Härtefallregelung, um auch hier helfen zu können.
Wer infolge des Hochwassers unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten ist, aber nicht in das Raster der vorgenannten Hilfen fallen, kann gegebenenfalls durch eine Härtefallregelung Unterstützung erhalten. Betroffene melden sich dann bei ihrem Landkreis. Hier wird geprüft, ob die Härtefallbestimmungen erfüllt sind.