Thema: Wasser
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Wasser

Bekanntgabe des Ergebnisses der allgemeinen Vorprüfung gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540)

Niederbringen einer Trinkwasserbohrung auf Gemarkung Roden, Flur 10, Parzelle 62/1

Die Flug-Hafen-Saarland GmbH, Balthasar-Goldstein-Straße, 66131 Saarbrücken, hat beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz -oberste Wasserbehörde- die Erteilung einer Erlaubnis nach § 10 Wasserhaushaltsgesetz beantragt. Das Vorhaben umfasst das Niederbringen einer Trinkwasserbohrung (Brunnen 8 Saarlouis-Ost neu) auf Gemarkung Roden, Flur 10, Parzelle 62/1, als Ersatz für den auf Gemarkung Roden, Flur 10, Parzelle 25/1, gelegenen Brunnen 8 Saarlouis-Ost (alt), der aufgrund aufgetretener qualitativer Auffälligkeiten des Rohwassers von der Stadtwerke Saarlouis GmbH nicht für die öffentliche Wasserversorgung genutzt werden kann und zurückgebaut werden soll.

Der Bohransatzpunkt liegt innerhalb der Schutzzone II des geplanten Wasserschutzgebiets Saarlouis-Roden sowie innerhalb des als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen NATURA 2000-Gebietes „Rodener Saarwiesen“.

Nach Niederbringung einer Erkundungsbohrung (Tiefe: 75 m) werden bohrlochgeophysikalische Untersuchungen, Pumpversuche sowie im fertig gestellten Brunnen eine Intensivdesinfektion mit Wasserstoffperoxid durchgeführt.

Gemäß Nr. 13.4 der Anlage 1 zum UVPG ist für das Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 1 UVPG durchzuführen.

Die Vorprüfung wurde anhand der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien auf der Grundlage der von der Antragstellerin vorgelegten Planunterlagen und unter Einbeziehung der fachtechnischen Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz durchgeführt. Insgesamt führt die Vorprüfung zu dem Ergebnis, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Die vorgesehene Bohrung ist der Ersatz für den in unmittelbarer Nähe befindlichen Brunnen 8 Saarlouis-Ost (alt). Die Maßnahme dient der Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung und erfolgt innerhalb des hierfür geplanten Wasserschutzgebietes „Saarlouis-Roden“. Durch den Rückbau des alten Brunnenbauwerks sowie die vorgesehenen Vermeidungs- bzw. Schutzmaßnahmen können Beeinträchtigungen minimiert bzw. ausgeglichen werden, so dass im Ergebnis keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und die FFH-Verträglichkeit gegeben ist. Die oberste Naturschutzbehörde hat ihr naturschutzrechtliches Einvernehmen erteilt.

Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.

Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nicht selbstständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 UVPG).

Auf Antrag können die dieser Entscheidung zu Grunde liegenden Unterlagen beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz -oberste Wasserbehörde-,
Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Saarbrücken, den 17. Juni 2021

SAARLAND

Ministerium für Umwelt

und Verbraucherschutz

-Oberste Wasserbehörde-

Im Auftrag 

gez.

Zimmermann