Thema: Wasser
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Wasser

Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Ausbau (Renaturierung) der Theel, 2. Bauabschnitt, in der Stadt Lebach, Ortsteil Lebach

Die Landschaftsagentur Plus GmbH, Provinzialstraße 1, 66806 Ensdorf, hat beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz den Antrag auf Erteilung einer Planfeststellung/Plangenehmigung gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für folgendes Vorhaben gestellt:

Ausbau (Renaturierung) der Theel, 2. Bauabschnitt, in der Stadt Lebach, Ortsteil Lebach

von Gemarkung Lebach, Flur 1, Flurstück 142/17 bis Flur 11, Flurstück 45/76

Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Anlage 1 Nr. 13.18.2 UVPG ist für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung erforderlich, um zu klären, ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Nach § 7 Abs.1 UVPG ist für solche Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Abs. 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 des UVPG durchgeführt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Die Einschätzung des LUA ergibt sich aus nachfolgenden Ausführungen:

Der betroffene Gewässerabschnitt befindet sich innerhalb der Schutzzone II und III des durch Verordnung des Ministeriums für Umwelt vom 12.05.2000 und 04.04.2001 ausgewiesenen Trinkwasserschutzgebietes „C55, Lebach-Ost“, zu Gunsten der Stadt Lebach. Im westlichen Bereich des Plangebietes befinden sich in unmittelbarer Nähe zum Gewässerverlauf die Trinkwasserbohrungen 1 bis 3 (LUA-Nr. 01085, 01086 u. 01087) der Stadtwerke Lebach. Durch das geplante Vorhaben werden keine Verbotsbestimmungen der geltenden WSG-Verordnungen berührt. Eingriffe in die Deckschichten erfolgen in einem sehr geringen Maße und stellen dadurch keine Gefährdung des Schutzgutes Grundwasser dar. Erhebliche Umweltauswirkungen durch das geplante Vorhaben sind nicht zu erwarten.

Das Vorhaben liegt zudem innerhalb des mit Verordnung vom 10.12.2001 festgesetzten Überschwemmungsgebietes der Theel. Durch die geplanten Maßnahmen ist aufgrund der relativ geringfügigen Eingriffe aufgrund der Lage im Innenbereich nicht mit einer nachteiligen Beeinträchtigung von Wasserstand und Abfluss im Hochwasserfall zu rechnen. Durch die geplanten Abtragungen werden zudem zusätzliche Rückhalteräume geschaffen. nachteilige Auswirkungen des Vorhabens auf die Bodenfunktionen während der Bauphase können nach fachtechnischer Einschätzung durch geeignete Maßnahmen zum

Eine nachhaltige Schädigung der Natur und Landschaft ist durch das Projekt nicht zu befürchten, Ziel der Maßnahme ist eine landschaftliche und ökologische Aufwertung des Projektgebietes.

Sämtliche Eingriffe sind nur temporär und beschränken sich auf die direkte Bauphase.  Auf lange Sicht sind neben der Schaffung von Retentionsvolumen eine Verbesserung der Gewässerstruktur und damit auch eine ökologische Aufwertung zu erwarten. 

Die Belange des Umwelt- und Naturschutzes werden im nachfolgenden wasserrechtlichen Plangenehmigungsverfahren nach § 68 WHG geprüft und bei der Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung berücksichtigt.

Eventuelle Rückfragen können Sie an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken (Simone Lay, Tel.: 0681-8500-0, Email: lua@lua.saarland.de), richten.

Saarbrücken, den 20.11.2023

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Im Auftrag

Dr. Michael Penth