Thema: Wasser
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Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -Renaturierung des Klinkenbachs in Landsweiler-Reden -

 B E K A N N T M A C H U N G

Die Gemeinde Schiffweiler, Rathausstraße 7-11, 66578 Schiffweiler, hat beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz den Antrag auf Erteilung einer Planfeststellung/Plangenehmigung gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für folgendes Vorhaben gestellt:

Renaturierung des Klinkenbachs in Landsweiler-Reden

auf Gemarkung Landsweiler-Reden, Flur 1, Flurstücke 188/12 und 189/5

Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Anlage 1 Nr. 13.18.2 UVPG ist für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung erforderlich, um zu klären, ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Nach § 7 Abs.2 UVPG ist für solche Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Abs. 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 des UVPG durchgeführt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Die Einschätzung des LUA ergibt sich aus nachfolgenden Ausführungen:

Gem. Unterlagen zur UVPV befindet sich das Vorhaben außerhalb von Wasser- und Naturschutzgebieten. Eine nachteilige Auswirkung nach Anlage 3 Nr. 2.3 ist somit nicht zu erwarten. Der Bereich der Renaturierung des Klinkenbachs liegt außerhalb von Überschwemmungsgebieten.

Durch die Offenlegung des Klinkenbachs wird eine natürliche Gewässerentwicklung ermöglicht. Auf lange Sicht wird eine Verbesserung der Gewässerstruktur und damit auch eine ökologische Aufwertung erreicht.

Die zu betrachtenden Einflüsse auf die Umwelt (Lärm, Abfall, etc.) beschränken sich im Wesentlichen auf die Bauphase und werden durch entsprechende Maßnahmen (fachgerechte Entsorgung etc.) so gering wie möglich gehalten

Die Belange des Umwelt- und Naturschutzes werden im nachfolgenden wasserrechtlichen Plangenehmigungsverfahren nach § 68 WHG geprüft und bei der Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung berücksichtigt.

Eventuelle Rückfragen können Sie an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken (Eva Faust, Tel.: 0681-8500-0, Email: lua@lua.saarland.de), richten.

 Saarbrücken, den 04.08.2023

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Im Auftrag

Dr. Michael Penth