Thema: Wasser
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Bekanntmachung zum Antrag nach § 10 WHG der AG der Dillinger Hüttenwerke für die Einleitung von Abwasser aus dem Bereich des Hochofens 4 der ROGESA in die Prims: Wegfall des Erörterungstermins

Die Aktien-Gesellschaft der Dillinger Hüttenwerke, Werkstraße 1, 66763 Dillingen, hat am 08.11.2018 beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 10 WHG für die Einleitung von Abwasser in die Prims gestellt. Die vollständigen Antragsunterlagen liegen dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) seit dem 01.08.2022 vor.

Gegenstand des Antrags ist die Einleitung mehrerer Abwasserteilströme aus dem Bereich des Hochofens 4 der ROGESA mit einer Menge von bis zu 529,7 m3 pro Stunde bei Trockenwetter und 1985,6 m3 pro Stunde bei Regenwetter bzw. mit einer Jahresschmutzwassermenge von 537.789 m3 an der Einleitstelle E11 auf Gemarkung Dillingen, Flur 2, Flurstück 20/23, RW: 2553647, HW: 5468491 in die Prims.

Die Entscheidung über den Antrag hat gemäß § 2 der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV) vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973, 1011, 3756), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2873), in einem Verfahren nach den §§ 3 bis 6 IZÜV zu ergehen. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 IZÜV ist die Öffentlichkeit entsprechend § 10 Absatz 3, 4 und 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie den §§ 9, 10 und 14 bis 19 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in dem Verfahren zu beteiligen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 01.09.2022 bis einschließlich 04.10.2022.

Gegen das Vorhaben sind im Rahmen der durchgeführten Offenlegung des Antrages keine Einwendungen erhoben worden. Der für den 08.12.2022 vorgesehene Erörterungstermin findet daher gemäß § 16 Abs. 1 der 9. BImSchV nicht statt.

Auf die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 2 der IZÜV vom 02. August 2022 wird Bezug genommen.

 

Saarbrücken, 28.11.2022

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Im Auftrag

Dr. Michael Penth