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Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)über den Antrag auf Erteilung einer Planfeststellung/Plangenehmigung gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für Renaturierung des Lochbachs in der Gemeinde Ensdorf

Die Landschaftsagentur Plus GmbH, Büro Saar, Provinzialstr. 1, 66806 Ensdorf, hat beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz den Antrag auf Erteilung einer Planfeststellung/Plangenehmigung gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für folgendes Vorhaben gestellt:

Renaturierung des Lochbachs in der Gemeinde Ensdorf

von Gemarkung Ensdorf, Flur 4, Flurstück 545/2 bis Gemarkung Ensdorf, Flur 3, Flurstück 75/27

Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Anlage 1 Nr. 13.18.1 UVPG ist für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung erforderlich, um zu klären, ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Nach § 7 Abs.2 UVPG ist für solche Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Abs. 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 des UVPG durchgeführt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Die Einschätzung des LUA ergibt sich aus nachfolgenden Ausführungen:

Das Plangebiet liegt nahezu vollständig innerhalb des mit Verordnung vom 13.03.1977 ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiets L 3.09.29 des Landkreises Saarlouis. Die Zulassung der Bauarbeiten im Zuge der Renaturierung (Erlaubnis nach § 5 LSG-Verordnung) wird im Rahmen der wasserrechtlichen Zulassung mitbehandelt. Der Auwald/Erlen-Bruchwald zwischen dem vorhandenen Hochwasserrückhaltebecken am Campingplatz und der Gemeindegrenze zu Hülzweiler (Pläne 3 und 4) ist als geschützter Biotop gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 22 SNG und Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie kartiert (GN-6606-0112-2019/BT-6606-0274-2019). Sofern erforderlich werden im Rahmen der Genehmigungsplanung geeignete Maßnahmen vorgesehen, um erhebliche Beeinträchtigungen der genannten Biotope zu vermeiden.

In weiten Teilen ist von einer anthropogenen Überprägung der Standortverhältnisse auszugehen, so dass im unmittelbaren Einwirkungsbereich des Vorhabens vermutlich keine Böden mit hoher Schutzwürdigkeit betroffen sind. Erhebliche Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen während der Bauphase können durch geeignete Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen reduziert werden. Die Belange des nachsorgenden Bodenschutzes sind nicht betroffen.

Gem. Hochwassergefahrenkarte liegen die Renaturierungsabschnitte vollständig innerhalb des faktischen Überschwemmungsgebietes des Lochbachs. Durch die Renaturierung sind positive Auswirkungen auf das Abflussgeschehen im Hochwasserfall zu erwarten. Mit einer Beeinträchtigung der im Rahmen des Hochwasserschutzkonzeptes der Gemeinde durchgeführten Maßnahmen ist nicht zu rechnen.

Die zu betrachtenden Einflüsse auf die Umwelt (Lärm, Abfall, etc.) beschränken sich im Wesentlichen auf die Bauphase und werden durch entsprechende Maßnahmen (fachgerechte Entsorgung etc.) so gering wie möglich gehalten

Die Belange des Umwelt- und Naturschutzes werden im nachfolgenden wasserrechtlichen Plangenehmigungsverfahren nach § 68 WHG geprüft und bei der Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung berücksichtigt. Insgesamt ist zu erwarten, dass die geplante Renaturierung zu einer Verbesserung im Hinblick auf Naturhaushalt und Landschaftsbild führen wird.

Eventuelle Rückfragen können Sie an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken (Simone Lay, Tel.: 0681-8500-0, Email: lua@lua.saarland.de), richten.

Saarbrücken, den 20.6.2022

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Im Auftrag

Dr. Michael Penth