Thema: Wasser
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Bekanntmachung des LUA über das Ergebnis der UVP-Vorprüfung zur Herstellung eines Rückhalteraums am Bexbach (Höcherberghalle) in der Stadt Bexbach

Die Stadt Bexbach, Rathausstraße 68, 66450 Bexbach, hat beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz den Antrag auf Erteilung einer Planfeststellung/Plangenehmigung gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für folgendes Vorhaben gestellt:

Herstellung eines Hochwasserrückhalteraums am Bexbachs in Bexbach

im Zuge des Rückbaus der Höcherberghalle auf Gemarkung Bexbach, Flur 4, Flurstücke 779/10 und 779/18

Gemäß Nr. 13.18.1 der Anlage 1 des UVPG ist für das Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 2 UVPG erforderlich, um zu klären, ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Gemäß § 7 Abs.1 UVPG ist für solche Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Abs. 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 des UVPG durchgeführt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Die Einschätzung des LUA ergibt sich aus nachfolgenden Ausführungen:

Durch die Merkmale des Vorhabens (Anlage 3 Nr. 1 UVPG) sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Das Vorhaben beschränkt sich auf einen kleinräumigen Eingriff in den Damm, der Abriss der Halle wird in einem separaten Verfahren im Vorfeld zur eigentlichen Ausbaumaßnahme umgesetzt. Die Einflüsse auf die Umwelt (Lärm, Abfall, etc.) beschränken sich im Wesentlichen auf die Bauphase und werden durch entsprechende Maßnahmen so gering wie möglich gehalten. Ein Eingriff in Natur und Landschaft erfolgt nicht.

Schutzkriterien nach Anlage 3 Nr. 2 UVPG sind in diesem Bereich nicht betroffen. Der Standort liegt gem. Hochwassergefahrenkarten teilweise innerhalb des mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes vom 14.01.2021 festgesetzten ÜSG des Bexbachs. Nach Überprüfung der Wasserstände und Geländehöhen wird der Hallenstandort jedoch tatsächlich erst bei Ereignissen über HQ100 geflutet. Durch die geplante Maßnahme soll der betroffene Bereich gezielt geflutet und als Rückhalteraum zur Verfügung gestellt werden. Durch die Lage im Nebenschluss des Gewässers mit Sohle unter Niveau der umliegenden Bebauung und Infrastruktur ist auch im Schadensfall am vorhandenen Damm keine nachteilige Auswirkung auf die Nachbarschaft zu erwarten. Insgesamt können so 11.000 m³ Retentionsraum geschaffen werden. Insbesondere in Bezug auf die Rückstaubereiche vor den zu gering dimensionierten Durchlässen ist durch das Vorhaben eher eine Verbesserung der Abfluss- und Hochwassersituation zu erwarten.

Die Belange des Umwelt- und Naturschutzes werden im nachfolgenden wasserrechtlichen Plangenehmigungsverfahren nach § 68 WHG geprüft und bei der Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung berücksichtigt.

Eventuelle Rückfragen können Sie an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken (Simone Lay, Tel.: 0681-8500-0, Email: lua@lua.saarland.de), richten.

Saarbrücken, den 22.02.2022

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Im Auftrag

Dr. Michael Penth