Thema: Wasser
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Bekanntmachung des LUA über das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsvorprüfung zur Renaturierung der Theel im Ortsteil Lebach der Stadt Lebach

Die K&M Immobilien GmbH & Co KG, Marienburgweg 3, 66663 Merzig, hat beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz den Antrag auf Erteilung einer Planfeststellung/Plangenehmigung gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für folgendes Vorhaben gestellt:

Ausbau (Renaturierung) der Theel in der Stadt Lebach, Ortsteil Lebach

auf Gemarkung Lebach, Flur 1, Flurstück 142/17 sowie Flur 12, Flurstücke 151/25 und 166/13

Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Anlage 1 Nr. 13.18.2 UVPG ist für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung erforderlich, um zu klären, ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Nach § 7 Abs.1 UVPG ist für solche Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Abs. 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 des UVPG durchgeführt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Die Einschätzung des LUA ergibt sich aus nachfolgenden Ausführungen:

Gem. Unterlagen zur UVPV kommt sich das Vorhaben vollständig innerhalb in der Schutzzone II des ausgewiesenen Wasserschutzgebietes C55 “Lebach-Ost“ zu liegen und befindet sich zudem innerhalb des mit Verordnung vom 10.12.2001 festgesetzten Überschwemmungsgebietes der Theel, so dass Schutzkriterien nach Anlage 3 Nr. 2.3.10 betroffen sind.

Bzgl. Lage in der Wasserschutzzone wird bei der geplanten Renaturierung nicht in die Deckschichten des Hauptgrundwasserleiters eingegriffen, so dass deren Schutzwirkung erhalten bleibt. In Bezug auf das Überschwemmungsgebiet ist keine nachteilige Beeinflussung von Wasserstand und Abfluss zu erwarten, da das Gewässerbett verbreitert wird und so zusätzlicher Rückhalteraum geschaffen wird. Sämtliche Eingriffe sind nur temporär und beschränken sich auf die direkte Bauphase.

Auf lange Sicht sind neben der Schaffung von Retentionsvolumen eine Verbesserung der Gewässerstruktur und damit auch eine ökologische Aufwertung zu erwarten.

Die Belange des Umwelt- und Naturschutzes werden im nachfolgenden wasserrechtlichen Plangenehmigungsverfahren nach § 68 WHG geprüft und bei der Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung berücksichtigt.

Eventuelle Rückfragen können Sie an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken (Simone Lay, Tel.: 0681-8500-0, Email: lua@lua.saarland.de), richten.

Saarbrücken, den 14.12.2021

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Im Auftrag

Dr. Michael Penth