Thema: Wasser
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Bekanntmachung des LUA gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Antrag der Gemeinde Riegelsberg auf Erteilung einer Planfeststellung/Plangenehmigung für die Offenlegung des Steinbachs im Bereich Festplatz, Ortsteil Walpershofen

Die Gemeinde Riegelsberg, Saarbrücker Straße 31, 66292 Riegelsberg, hat beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz den Antrag auf Erteilung einer Planfeststellung/Plangenehmigung gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für folgendes Vorhaben gestellt:

Offenlegung des Steinbachs im Bereich Festplatz, Ortsteil Walpershofen

auf Gemarkung Walpershofen, Flur 4, Flurstücke 12 und 168/13

Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Anlage 1 Nr. 13.18.1 UVPG ist für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung erforderlich, um zu klären, ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Nach § 7 Abs. 2 UVPG ist für solche Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG durchgeführt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Die Einschätzung des LUA ergibt sich aus nachfolgenden Ausführungen:

 

Die Stellungnahme zur UVP-Vorprüfung wurde gemäß § 7 Abs. 2 UVPG von der zuständigen Behörde auf die standortbezogenen Kriterien gem. Anlage 3 Nr. 2 UVPG geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass keine Schutzkriterien nach Anlage 3 Nr. 2 UVPG betroffen sind. Gem. § 7 Abs. 2 UVPG besteht damit keine Pflicht zur Durchführung einer UVP.

Die Belange des Umwelt- und Naturschutzes werden im nachfolgenden wasserrechtlichen Plangenehmigungsverfahren nach § 68 WHG geprüft und bei der Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung berücksichtigt.

Eventuelle Rückfragen können Sie an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken (Simone Lay, Tel.: 0681-8500-0, Email: lua@lua.saarland.de), richten.

Saarbrücken, den 03.08.2021

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Im Auftrag

Dr. Michael Penth