Thema: Wasser
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Bekanntmachung des LUA gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) über den Antrag der Landschaftsagentur Plus auf Erteilung einer Planfeststellung/Plangenehmigung gemäß § 68 WHG für die Renaturierung des Sulzbachs

Die Landschaftsagentur Plus GmbH, Büro Saar, Provinzialstr. 1, 66806 Ensdorf, hat beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz den Antrag auf Erteilung einer Planfeststellung/Plangenehmigung gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für folgendes Vorhaben gestellt:

Renaturierung des Sulzbachs in der Stadt Sulzbach

auf Gemarkung Sulzbach, Flur 3, Flurstücke 92/36, 92/48 und 92/37

sowie Gemarkung Sulzbach, Flur 11, Flurstücke 48/189, 48/35, 48/62 und weitere.

Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Anlage 1 Nr. 13.18.1 UVPG ist für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung erforderlich, um zu klären, ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Nach § 7 Abs. 2 UVPG ist für solche Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Abs. 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) hat die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG durchgeführt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Die Einschätzung des LUA ergibt sich aus nachfolgenden Ausführungen:

Gem. Unterlagen zur UVPV befindet sich das Vorhaben außerhalb von Wasser- und Naturschutzgebieten. Eine nachteilige Auswirkung nach Anlage 3 Nr. 2.1 UVPG ist somit nicht zu erwarten. Der Bereich der Renaturierung des Sulzbaches liegt in einem faktischen Überschwemmungsgebiet.

Durch den Rückbau der Sohlabstürze und der Sohl- und Uferbefestigungen sowie der Modellierung eines naturnahen Gewässerlaufs wird die Durchgängigkeit des Sulzbachs wieder hergestellt sowie eine natürliche Gewässerentwicklung ermöglicht.

Auf lange Sicht wird eine Verbesserung der Gewässerstruktur und damit auch eine ökologische Aufwertung erreicht.

Die zu betrachtenden Einflüsse auf die Umwelt (Lärm, Abfall etc.) beschränken sich im Wesentlichen auf die Bauphase und werden durch entsprechende Maßnahmen (fachgerechte Entsorgung etc.) so gering wie möglich gehalten.

Die Belange des Umwelt- und Naturschutzes werden im nachfolgenden wasserrechtlichen Plangenehmigungsverfahren nach § 68 WHG geprüft und bei der Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung berücksichtigt.

Eventuelle Rückfragen können Sie an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken (Eva Faust, Tel.: 0681-8500-0, Email: lua@lua.saarland.de), richten.

Saarbrücken, den 12.04.2021

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Im Auftrag

Dr. Michael Penth