Thema: Wasser
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Bekanntmachung des LUA gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) über den Antrag der Landschaftsagentur Plus auf Erteilung einer Planfeststellung/Plangenehmigung gemäß § 68 WHG für die Renaturierung des Ellbachs

Die Landschaftsagentur Plus GmbH, Büro Saar, Provinzialstr. 1, 66806 Ensdorf, hat beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz den Antrag auf Erteilung einer Planfeststellung/Plangenehmigung gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für folgendes Vorhaben gestellt:

Renaturierung Ellbachs in der Gemeinde Saarwellingen

zwischen Gemarkung Labach, Flur 14, Flurstück 10/13 und Gemarkung Saarwellingen, Flur 13, Flurstück 46/28

sowie

von Gemarkung Saarwellingen, Flur 19, Flurstück 25/5 bis Flurstück 16/6

Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Anlage 1 Nr. 13.18.1 UVPG ist für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung erforderlich, um zu klären, ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Nach § 7 Abs.2 UVPG ist für solche Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Abs. 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 des UVPG durchgeführt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Die Einschätzung des LUA ergibt sich aus nachfolgenden Ausführungen:

Die Renaturierungsstrecke verläuft teilweise durch das „Naturschutzgebiet Ellbachtal“. Laut § 3 der Verordnung vom 18.09.1995 sowie teilweise innerhalb des mit Verordnung vom 31.03.1977 ausgewiesenen Landschaftsschutzgebietes des Landkreises Saarlouis (L 3.06.22 und L 3.06.24). Es sind zudem mehrere geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 22 SNG und Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie kartiert. Im Rahmen der Genehmigungsplanung werden geeignete Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen vorgesehen, um erhebliche Beeinträchtigungen der genannten Schutzgebiete zu vermeiden.

Die Maßnahme liegt zudem innerhalb der Schutzzonen II und III des durch Verordnung des Ministeriums für Umwelt vom 02.08.2001 ausgewiesenen Wasserschutzgebietes „Saarwellingen-Ost“, zu Gunsten der Gemeindewasserwerke Heusweiler, sowie innerhalb der Schutzzone III des, durch Verordnung des Ministeriums für Umwelt- und Verbraucherschutz vom 29.04.2019 ausgewiesenen Trinkwasserschutzgebietes „Saarwellingen“ zu Gunsten der Wasserwerke Saarwellingen GmbH. Durch das Vorhaben werden keine Verbotsbestimmungen der geltenden Wasserschutzgebietsverordnungen berührt. Eingriffe in Deckschichten erfolgen in einem sehr geringen Maße und stellen dadurch keine Gefährdung des Schutzgutes Wasser dar.

Gem. Hochwassergefahrenkarte liegen die Renaturierungsabschnitte vollständig innerhalb des faktischen Überschwemmungsgebietes gem. § 77 WHG des Ellbachs. Durch die Renaturierung sind positive Auswirkungen auf das Abflussgeschehen im Hochwasserfall zu erwarten. Eine Schadlosigkeit der Maßnahmen für die bebauten Bereiche wird mittels Wasserspiegellagenberechnung nachgewiesen.

Die zu betrachtenden Einflüsse auf die Umwelt (Lärm, Abfall, etc.) beschränken sich im Wesentlichen auf die Bauphase und werden durch entsprechende Maßnahmen (fachgerechte Entsorgung etc.) so gering wie möglich gehalten

Die Belange des Umwelt- und Naturschutzes werden im nachfolgenden wasserrechtlichen Plangenehmigungsverfahren nach § 68 WHG geprüft und bei der Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung berücksichtigt. Insgesamt ist zu erwarten, dass die geplante Renaturierung zu einer Verbesserung im Hinblick auf Naturhaushalt und Landschaftsbild führen wird.

Eventuelle Rückfragen können Sie an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken (Simone Lay, Tel.: 0681-8500-0, Email: lua@lua.saarland.de), richten.

Saarbrücken, den 16.04.2021

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Im Auftrag

Dr. Michael Penth