Thema: Wasser
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Bekanntmachung des LUA über den Antrag auf Erteilung einer Planfeststellung/Plangenehmigung gemäß § 68 WHG für das Vorhaben Kommunale Hochwasser- und Starkregenvorsorge, Teilausbau Piesbacher Aschbach in Nalbach-Piesbach

Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die Gemeinde Nalbach, Rathausplatz 1, 66809 Nalbach, hat beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz den Antrag auf Erteilung einer Planfeststellung/Plangenehmigung gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für folgendes Vorhaben gestellt:

Kommunale Hochwasser- und Starkregenvorsorge, Teilausbau Piesbacher Aschbach in Nalbach, Ortsteil Piesbach

auf Gemarkung Hüttersdorf, Flur 14, Flurstücke 207/122, 122/1 und 122/3, sowie Gemarkung Piesbach, Flur 8, Flurstücke 436/4, 436/8, und 436/9 und  Gemarkung Piesbach, Flur 7, Flurstücke 96/7, 112/2, 96/11 und 115/2.

Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Anlage 1 Nr. 13.18.2 UVPG ist für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung erforderlich, um zu klären, ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Nach § 7 Abs.1 UVPG ist für solche Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Abs. 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 des UVPG durchgeführt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Die Einschätzung des LUA ergibt sich aus nachfolgenden Ausführungen:

 

Gem. Unterlagen zur UVPV befindet sich das Vorhaben außerhalb von Wasser- und Naturschutzgebieten. Das Gebiet der Talaue des Piesbacher Aschbachs grenzt an ein Landschaftsschutzgebiet, liegt aber selbst außerhalb, so dass keine Schutzkriterien nach Anlage 3 Nr. 2.3.10 betroffen sind.

Sämtliche Eingriffe sind nur temporär und beschränken sich auf die direkte Bauphase.

Neben den positiven Effekten für den Hochwasserschutz sind auf lange Sicht trotz vorhandener Restriktionen eine Verbesserung der Gewässerstruktur und damit auch eine ökologische Aufwertung zu erwarten.

Die Belange des Umwelt- und Naturschutzes werden im nachfolgenden wasserrechtlichen Plangenehmigungsverfahren nach § 68 WHG geprüft und bei der Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung berücksichtigt.

Eventuelle Rückfragen können Sie an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken (Eva Faust, Tel.: 0681-8500-0, Email: lua@lua.saarland.de), richten.

Saarbrücken, den 27.03.2020

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Im Auftrag

Dr. Michael Penth