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Bekanntmachung des LUA gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Antrag der Technischen Werke Rehlingen-Siersburg für das Vorhaben "Ausbau (Erneuerung Verrohrung und Nachprofilierung offener Gewässerlauf) des Weierbaches in Rehlingen-Siersburg"

Die Technischen Werke Rehlingen-Siersburg (TWRS), Bouzonviller Platz, 66780 Rehlingen-Siersburg haben beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz den Antrag auf Erteilung einer Planfeststellung/Plangenehmigung gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für folgendes Vorhaben gestellt:

Ausbau (Erneuerung Verrohrung und Nachprofilierung offener Gewässerlauf) des Weierbaches in Rehlingen-Siersburg

im Zuge Erneuerung des RÜ 6 „Zum Ölgrund“ in der Gemeinde Rehlingen-Siersburg, Gemarkung Büren, Flur 5, Flurstücke 290/1, 285/34 und 228/23 (Verrohrung) sowie Flur 5, Flurstücke 228/39 und Flur 2, Flurstück 228/40 bis Flur 2, Flurstück 228/24 (Grabenausbau).

Gemäß Nr. 13.18.1 der Anlage 1 des UVPG ist für das Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach  § 7 Abs. 2 UVPG erforderlich, um zu klären, ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Gemäß § 7 Abs.1 UVPG ist für solche Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Abs. 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 des UVPG durchgeführt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Die Einschätzung des LUA ergibt sich aus nachfolgenden Ausführungen:

Durch die Merkmale des Vorhabens (Anlage 3 Nr. 1 UVPG) sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Empfindliche Nutzungen sind im Planungsraum nicht enthalten. Schutzkriterien der Anlage 3 Nr. 2.3 UVPG sind durch die Maßnahme nicht betroffen. Nachhaltige Beeinträchtigungen der Qualitätskriterien sind durch die kleinräumige und nur kurzzeitige Beeinflussung ebenfalls nicht zu erwarten. Die Belange des Umwelt- und Naturschutzes werden im nachfolgenden wasserrechtlichen Plangenehmigungsverfahren nach § 68 WHG geprüft und bei der Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung berücksichtigt.

Eventuelle Rückfragen können Sie an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken (Simone Lay, Tel.: 0681-8500-0, Email: lua@lua.saarland.de), richten.

Saarbrücken, den 21.08.2019

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Im Auftrag

Dr. Michael Penth