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Trinkwasserspender für öffentlichen Raum

Förderrichtlinie „Nachhaltige Wasserwirtschaft“ umfasst jetzt auch Kindertagesstätten

Mit der Förderrichtlinie „Nachhaltige Wasserwirtschaft“ unterstützt das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (MUKMAV) seit 2016 saarländische Wasserunternehmen zur Sicherstellung einer nachhaltigen Wasserwirtschaft und dauerhaften Wasserversorgung. Die in diesem Rahmen gegebene Möglichkeit der Förderung von installationsgebundenen Wasserspendern im öffentlichen Raum und an Schulen, die seit dem Jahr 2023 besteht, wurde am 26.06.2024 auf Kindertagesstätten ausgeweitet. Die Mittel stammen aus dem Wasserentnahmeentgelt.

„Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel, das hier in einwandfreier, genusstauglicher Qualität aus der Leitung kommt. Dies ist etwas Besonderes und ist nicht selbstverständlich im weltweiten Vergleich. Das Wasser aus dem Wasserhahn muss zudem nicht verpackt, nicht gelagert und nicht transportiert werden – und das ist gut für die Umwelt“, betont Ministerin Petra Berg. „Die Förderrichtlinie umfasst neben Studien und Maßnahmen zur Sicherstellung einer zukunftsfähigen nachhaltigen Wasserversorgung auch installationsgebundene Wasserspender im öffentlichen Raum, in Schulen und seit dem 26.06.2024 neu auch in Kindertagestätten. So sichern wir den Zugang zu und verankern das Bewusstsein für die kostbare und lebensnotwendige Ressource Wasser von Anfang an.“

Hintergrund:

Das Ziel der Förderrichtlinie „Nachhaltige Wasserwirtschaft“ ist neben der dauerhaften Sicherung eines hohen Stands der Wasserversorgung auch die Bereitstellung von kostenlosem Trinkwasser zur Versorgung der Öffentlichkeit. Die Zuwendung für installationsgebundene Wasserspender erfolgt als Festbetragsfinanzierung und beträgt für jede einzelne Maßnahme höchstens 3.000 Euro. Dabei können die Wasserversorgungsunternehmen grundsätzlich für jede Schule und Kita in ihrem Versorgungsbereich einen installationsgebundenen Wasserspender beantragen, sofern Wartung und Betrieb über einen Zeitraum von fünf Jahren vom Versorger oder der Institution gewährleistet wird. Im öffentlichen Raum richtet sich die Anzahl der Zuwendungen für Wasserspender für das Wasserversorgungsunternehmen als Zuwendungsempfänger nach den zu versorgenden Einwohnerinnen und Einwohnern bzw. nach dem Gesamtwasserverbrauch.

Das MUKMAV verzeichnet eine große Nachfrage an Wasserspendern. Im Jahr 2023 wurden 8 im öffentlichen Raum und 27 an Schulen installiert, für das Jahr 2024 sind bereits weitere 4 für den öffentlichen Raum und 8 für Schulen bewilligt. Insgesamt stehen 200.000 Euro für den öffentlichen Raum und 300.000 Euro für Schulen und Kindertagesstätten zur Verfügung, davon wurden seit Einführung dieses Fördertatbestandes im Jahr 2023 für den öffentlichen Raum 23.887 Euro und für die Schulen 101.237 Euro abgerufen.

Anträge zur Förderung müssen bis zum 30. September eines jeweiligen Haushaltsjahres gestellt werden. Zu beachten ist, dass pro Jahr nur ein Antrag vom einzelnen Wasserversorgungsunternehmen gestellt werden kann. Es wird den Antragstellenden also empfohlen, Förderabsichten für den öffentlichen Raum sowie Schulen und Kitas zu bündeln. 

Dokumente und weitere Informationen finden Sie unter „Förderrichtlinie Wasserversorgungsunternehmen“ auf folgender Seite: www.saarland.de/wasser

Medienansprechpartner

Matthias Weber

Matthias Weber
Pressesprecher

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66117 Saarbrücken

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