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Umweltministerin Petra Berg für Förderung privater Hochwasser-Vorsorge

Konferenz der Umweltministerien fordert zudem allgemeinen Radonschutz

Auf dem Bild sieht man eine Gruppe von Männern und Frauen, die in die Kamera lächeln Gruppenbild der Umweltministerinnen und -minister sowie Senatorinnen und Senatoren des Bundes und der Länder bei der 101. UMK am 01.12.2023 in Münster
Gruppenbild der Umweltministerinnen und -minister sowie Senatorinnen und Senatoren des Bundes und der Länder bei der 101. UMK am 01.12.2023 in Münster Foto: MUNV NRW

Die Umweltministerkonferenz in Münster hat sich am heutigen Freitag für ein Förderprogramm für private Hochwasser- und Starkregen-Eigenvorsorge ausgesprochen. „Die individuelle Eigenvorsorge der Bevölkerung ist ein wichtiger Baustein zur Absicherung gegen Naturgefahren“, betont Saarlands Umweltministerin Petra Berg gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen. Zusammen mit der Bauministerkonferenz wollen die Länder „nachdrücklich“ auf den Bund einwirken, damit es zu „einer zügigen Umsetzung der geplanten Unterstützungsmaßnahmen für Privathaushalte bei der Hochwasser- und Starkregen-Eigenvorsorge“, kommt. Die Konferenz spricht sich auch weiterhin für die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden aus, um die Bevölkerung bei der notwendigen individuellen Eigenvorsorge zu unterstützen.

Starkregen-Ereignisse haben in den vergangenen Jahren auch saarländische Kommunen hart getroffen. Um künftig besser auf Überflutungen durch Starkregen- und Hochwasser-Ereignisse vorbereitet zu sein, beabsichtigen viele saarländische Kommunen, ein ganzheitliches Hochwasser- und Starkregen-Vorsorgekonzept in den jeweiligen Gemeinden zu erstellen. Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz unterstützt diese Vorhaben mit Mitteln aus dem Wasserentnahmeentgelt.

„Starkregen-Ereignisse stellen eine Herausforderung dar. Auch bei uns im Saarland kam es immer wieder zu Schäden und Zerstörungen durch Hochwasser. Die Erstellung von Hochwasser- und Starkregen-Vorsorgekonzepten ist ein wichtiger Schritt, um die Bürgerinnen und Bürger auf mögliche Folgen von Starkregen vorzubereiten. Denn schützen kann sich nur, wer über Gefahren informiert ist und wer die Möglichkeiten kennt, diese Gefahren abzuwehren oder abzuschwächen. Durch Starkregen können selbst kleine Rinnsale zu reißenden Sturzfluten werden. Zwar können wir solche Ereignisse nicht gänzlich verhindern, allerdings können durch bestmögliche Vorsorge größere Verluste und Schäden minimiert werden“, betont Umweltministerin Petra Berg. „Mit Hilfe von Vorsorge-Konzepten können potenzielle Gefahrenbereiche früh erkannt werden. So können konkrete Lösungen und Anpassungsmaßnahmen zeitnah entwickelt und umgesetzt werden.“

Das Saarland hat ein erhebliches öffentliches Interesse daran, präventive Hochwasser- und Starkregen-Vorsorgemaßnahmen durchzuführen und unterstützt deshalb im Rahmen der Förderrichtlinie Hochwasserschutz die Gemeinden bei der Erstellung von entsprechenden Konzepten. Das Land hat hierzu seit 2019 bereits mehr als vier Millionen Euro an Zuschüssen zur Verfügung gestellt. Auch im Dezember 2023 finden mehrere Veranstaltungen im Saarland statt:

  • 4.12. Nohfelden (Präsentation des Hochwasser- und Starkregen-Vorsorgekonzeptes)
  • 7.12. Namborn (Auftaktveranstaltung zur Erstellung eines Hochwasser- und Starkregen-Vorsorgekonzeptes)
  • 5.,7. und 14.12. Oberthal (Bürgerworkshops)
  • 18.12. Homburg (Auftaktveranstaltung zur Erstellung eines Hochwasser- und Starkregen-Vorsorgekonzeptes)

Die Konferenz der Landesumweltministerien fordert zudem einen allgemeinen Radonschutz und ein entsprechendes Förderprogramm des Bundes für die Umsetzung von Radonschutz- und Radonsanierungsmaßnahmen. „Besonders für die kleinen und mittleren Unternehmen kann die verpflichtende Umsetzung von Radonschutzmaßnahmen eine größere finanzielle Belastung darstellen und die Förderung für private Wohngebäude würde die Bereitschaft für Radonschutzmaßnahmen erhöhen. Es ist daher notwendig, ein einheitliches bundesweites Förderprogramm zu schaffen, das der finanziellen Belastung entgegenwirkt und der allgemeinen Gesundheitsvorsorge in Deutschland dient“, unterstreicht Saarlands Umweltministerin Petra Berg. „Das Saarland vertritt die Auffassung, dass insbesondere auch für die Unternehmen außerhalb von Radonvorsorge-Gebieten, die zu Radonschutzmaßnahmen verpflichtet sind, eine Förderung erforderlich ist.“

Das Saarland hat aufgrund vergleichsweise guter, also niedriger Werte keine Radonvorsorge-Gebiete. Das Umweltministerium hatte für einen Überblick über die Radon-Belastung im Februar 2020 eine landesweite Messkampagne im Saarland gestartet und mehr als 1800 Gebäude überprüft. Resultat: In keiner Gemeinde sind die gemessenen Radon-Konzentrationen so hoch, dass sie als Radon-Vorsorgegebiet ausgewiesen werden müsste. Radon-Vorsorgegebiete sind Gebiete, in denen ein erhöhtes Vorkommen des in höheren Konzentrationen gesundheitsgefährdenden, radioaktiven Edelgases nicht ausgeschlossen werden kann. In diesen gelten dann bestimmte gesetzliche Anforderungen zum Schutz vor Radon. Wenn in einer Gemeinde auf mindestens 75 Prozent der betrachteten Fläche eine Überschreitung des gesetzlichen Referenzwertes von 300 Becquerel pro Kubikmeter in mehr als 10 Prozent der Gebäude festgestellt werden würde, wäre eine Ausweisung notwendig geworden. Aufgrund des Fehlens von Vorsorgegebieten besteht allerdings aktuell auch keine Fördermöglichkeit. Solche Förderungen sollen daher mit einem bundesweiten Förderprogramm für die Umsetzung von Radonschutz- und Radonsanierungsmaßnahmen ermöglicht werden.

Hintergrund Fördermittel Hochwasser- und Starkregen:

  • HSVK Namborn: zuwendungsfähige Ausgaben = 86.000 Euro, davon werden 90 Prozent der Ausgaben gemäß Ziffer 2.1.1 der Förderrichtlinie-HWS gewährt = 77.400 Euro
  • HSVK Nohfelden: zuwendungsfähige Ausgaben: 131.495,00 Euro, davon werden 90 Prozent der Ausgaben gemäß Ziffer 2.1.1 der Förderrichtlinie-HWS gewährt = 118.345,50 Euro
  • HSVK Oberthal: zuwendungsfähige Ausgaben = 116.199,98 Euro, davon werden 90 Prozent der Ausgaben gemäß Ziffer 2.1.1 der Förderrichtlinie-HWS gewährt = 104.579,98 Euro
  • HSVK Homburg: zuwendungsfähige Ausgaben = 135.917,60 Euro, davon werden 90 Prozent der Ausgaben gemäß Ziffer 2.1.1 der Förderrichtlinie-HWS gewährt = 122.325,30 Euro

Medienansprechpartner

Matthias Weber

Matthias Weber
Pressesprecher

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