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Neue Förderrichtlinie „Nachhaltige Wasserwirtschaft“

Umweltministerium zieht erste, positive Bilanz für 2023 bei kostenfreien Trinkwasserspendern

Ministerin Berg übergibt Zuwendungsbescheid an Biosphären-Stadtwerke  Ministerin Berg übergibt Zuwendungsbescheid an Biosphären-Stadtwerke 
Ministerin Petra Berg (l.) übergibt Jürgen Bach (2. v.l.), dem Geschäftsführer der Biosphären-Stadtwerke GmbH & Co. KG, einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 33.000 Euro. Ebenfalls dabei waren Bernd Hertzler (M.), der Bürgermeister der Stadt Blieskastel, Nadine Backes (2. v.r.), die Bürgermeisterin der Stadt St. Ingbert, und eine Mitarbeiterin sowie Schülerinnen und Schüler der Pestalozzi Grundschule Rohrbach. Foto: Kira Barra

Im Saarland wurden im Jahr 2023 an den Schulen 27 und im öffentlichen Raum acht Wasserspender gefördert, an denen es kostenfreies Trinkwasser gibt. Dies entspricht 78.167 Euro für die Schulen beziehungsweise 21.787 Euro für den öffentlichen Raum, insgesamt knapp 100.000 Euro. Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz unterstützt seit diesem Jahr mit der neuen Förderrichtlinie „Nachhaltige Wasserwirtschaft“ die saarländischen Wasserversorgungsunternehmen – mit Mitteln aus dem Wasserentnahmeentgelt – zur Gewährung einer nachhaltigen Wasserwirtschaft und um die Wasserversorgung dauerhaft zu sichern.

„Das Interesse an dieser neuen Förderrichtlinie ist groß. Wir hoffen, dass im kommenden Jahr weitere Kommunen und Schulen über die jeweiligen, örtlichen Wasserversorger entsprechende Anträge für installationsgebundene Wasserspender stellen werden und wir somit gemeinsam einen Beitrag zur guten Trinkwasserversorgung leisten können“, sagt Saarlands Umweltministerin Petra Berg.

Für den öffentlichen Raum steht 2023 eine Summe von 200.000 Euro zur Verfügung, an den Schulen eine Summe von 300.000 Euro. Das Ministerium hat zuletzt in dieser Woche den Biosphären-Stadtwerken GmbH & Co. KG, einer Kooperationsgesellschaft der Stadtwerke St. Ingbert GmbH und der Stadtwerke Bliestal GmbH, einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 33.000 Euro übergeben. Mit dem Geld sollen elf installationsgebundene Wasserspender in der Stadt St. Ingbert installiert werden.

„Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel, das hier in einwandfreier Qualität aus der Leitung kommt. Dies ist etwas Besonderes und ist nicht selbstverständlich im weltweiten Vergleich. Das Wasser aus dem Wasserhahn muss zudem nicht verpackt, nicht gelagert und nicht transportiert werden – und das ist gut für die Umwelt“, betont Ministerin Petra Berg bei der Übergabe in St. Ingbert. „Daher hat die öffentliche Trinkwasserversorgung absolute Priorität. Die neuen Wasserspender sollen in der Stadtbücherei, im Kulturhaus und in der Stadthalle sowie in acht Schulen in St. Ingbert aufgestellt werden.“

Hintergrund

Das Ziel der Förderrichtlinie „Nachhaltige Wasserwirtschaft“ ist die Bereitstellung von kostenlosem Trinkwasser zur Versorgung der Öffentlichkeit. Gegenstand der Förderung sind neben Studien und Maßnahmen zur Sicherstellung einer zukunftsfähigen nachhaltigen Wasserversorgung auch installationsgebundene Wasserspender im öffentlichen Raum und in Schulen. Die Zuwendung erfolgt als Festbetragsfinanzierung und beträgt für diese Maßnahmen höchstens 3.000 Euro pro installationsgebundenem Wasserspender.

Die Anzahl der einzelnen Zuwendungen für Wasserspender im öffentlichen Raum richtet sich für das Wasserversorgungsunternehmen, das Zuwendungsempfänger ist, nach den zu versorgenden Einwohnern bzw. nach dem Gesamtwasserverbrauch. Die Wasserversorgungsunternehmen können grundsätzlich für jede Schule in ihrem Versorgungsbereich einen Antrag auf Förderung eines installationsgebundenen Wasserspenders stellen. Die Sicherung von Betrieb und Wartung ist für fünf Jahre zu gewähren und zwischen dem Wasserversorgungsunternehmen und der Schule bzw. der Gemeinde zu regeln.

Die Anträge zur Förderung müssen bis zum 30. September eines jeweiligen Haushaltsjahres gestellt werden. Zu beachten ist, dass pro Jahr und Wasserversorger nur ein Antrag gestellt werden kann. Es wird also empfohlen, Förderabsichten für die Kommune und die Schulen in einem Antrag zusammenzufassen.

Weitere Informationen sowie Dokumente zur Förderrichtlinie „Nachhaltige Wasserwirtschaft“ finden Sie unter:

www.saarland.de/Förderrichtlinie Nachhaltige Wasserwirtschaft

Medienansprechpartner

Matthias Weber

Matthias Weber
Pressesprecher

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken

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