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Neue Förderrichtlinie „Nachhaltige Wasserwirtschaft“

Für Grundwasserschutz, Wasseraufbereitungsprozesse, Leitungsnetzoptimierung und Energieeffizienz - Ministerin Berg übergibt Wasserspender an TGBBZ Neunkirchen

Das saarländische Umweltministerium unterstützt mit der neu in Kraft getretenen Förderrichtlinie „Nachhaltige Wasserwirtschaft“ die saarländischen Wasserversorgungsunternehmen mit Mitteln aus dem Grundwasserentnahmeentgelt zur Gewährung einer nachhaltigen Wasserwirtschaft und um die Wasserversorgung dauerhaft zu sichern.

„Gegenstand der Förderung der Richtlinie sind neben Studien und Maßnahmen zur Sicherstellung einer zukunftsfähigen nachhaltigen Wasserversorgung auch installationsgebundene Wasserspender in Schulen beziehungsweise im öffentlichen Raum“, erläutert Petra Berg, Ministerin für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. „Grundsätzlich können die Wasserversorgungsunternehmen für jede Schule in ihrem Versorgungsbereich einen Antrag auf Förderung eines installationsgebundenen Wasserspenders stellen. Dabei ist die Sicherung von Betrieb und Wartung für fünf Jahre zu gewähren und zwischen dem Wasserversorgungsunternehmen und der Schule zu regeln. Die Zuwendung erfolgt als Festbetragsfinanzierung und beträgt für diese Maßnahmen höchstens 3.000 Euro pro installationsgebundenem Wasserspender.“

Umweltministerin Berg hat am 23. Juni 2023 zum Start der neuen Förderrichtlinie „Nachhaltige Wasserversorgung“ gemeinsam mit Marcel Dubois, Vorstand der Kommunalen Energie- und Wasserversorgung AG (KEW), den ersten Wasserspender symbolisch an das Technisch-gewerbliche Berufsbildungszentrum Neunkirchen – kurz: TGBBZ – übergeben. Schulleiter Bernd Hussong sowie Landrat Sören Meng (Schulträger) nahmen den Wasserspender in Empfang. Die Anzahl der einzelnen Zuwendungen für Wasserspender im öffentlichen Raum erfolgt nach einem Verteilerschlüssel. Dieser richtet sich für das Wasserversorgungsunternehmen, das Zuwendungsempfänger ist, nach den zu versorgenden Einwohnern beziehungsweise nach dem Gesamtwasserverbrauch.

„Die neue Förderrichtlinie Nachhaltige Wasserwirtschaft ist eine gute Botschaft für die saarländischen Wasserversorger. Denn es ist eine anspruchsvolle Aufgabe, Grundwasserschutz, Wasseraufbereitungsprozesse, Leitungsnetzoptimierung und Energieeffizienz in Zeiten des Klimawandels zukunftsfähiger zu gestalten, um weiterhin Versorgungssicherheit und beste Trinkwasserqualität zu garantieren. Die dazu erforderlichen, erheblichen Investitionen können durch das umfängliche Förderpaket abgefedert werden. Ein kleiner, aber feiner Part des Förderprogramms erlaubt es Stadtwerken, Trinkwasser im öffentlichen Raum wie in Schulen und kommunalen Gebäuden kostenlos bereitzustellen. Dafür hat sich die KEW bereits im Vorfeld stark gemacht. Wir freuen uns, dass dies in die Förderrichtlinie eingeflossen ist, und wir als erstes Stadtwerk einen Wasserspender an unsere Berufsschule übergeben dürfen“, sagt Marcel Dubois, Vorstand der KEW.

Auch Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot begrüßt die neuen Fördermöglichkeiten zur Installation von Wasserspendern an den saarländischen Schulen: „Die Wasserspender leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Trinkwasserversorgung – gerade an heißen Tagen, die ja aufgrund des Klimawandels auch bei uns im Saarland immer häufiger werden. Sie rücken für unsere Schulgemeinschaften gut wahrnehmbar auch ins Bewusstsein, wie wichtig der Zugang zu Trinkwasser für uns Menschen ist und sie fördern einen sensiblen Umgang mit unseren natürlichen Lebensgrundlagen. Das ist ein wichtiger Aspekt der Bildung für Nachhaltige Entwicklung.“

Medienansprechpartner

Matthias Weber

Matthias Weber
Pressesprecher

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66117 Saarbrücken

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