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Schutz vor Überflutung: Saar-Gemeinden setzen auf Vorsorgekonzepte – Große Nachfrage nach Förderung für private Regenwasserbewirtschaftung

Starkregen hat vor wenigen Tagen im Saarland vereinzelt für Feuerwehreinsätze gesorgt. Betroffen war unter anderem die Gemeinde Kleinblittersdorf. Sturzfluten versetzten viele Bewohner in Angst und Schrecken.

Größere Schäden blieben glücklicherweise aus, Kleinblittersdorf hatte nach der Hochwasserkatastrophe von 2018 bereits nachgerüstet. So wurden eine Staumauer vergrößert, Vorkehrungen zum Abfangen von Geröll und Gehölz geschaffen. „Solche Unwetter erinnern uns immer wieder daran, wie wichtig Vorsorge ist. Es sind ja längst nicht mehr nur Flusshochwässer, sondern immer häufiger Sturzfluten und Starkregen, die große Schäden hinterlassen. Die Gemeinden im Saarland sind nach den Erfahrungen der letzten Jahre sensibilisiert, sie wollen ihre Risiken kennen und Schutzmaßnahmen ergreifen. Das unterstützen wir. Kleinblittersdorf gehört zu den saarländischen Gemeinden, die bereits ein Starkregenvorsorgekonzept erarbeitet hat, finanziell gefördert von unserem Haus“, so der Staatssekretär im Umweltministerium, Sebastian Thul.

Seit Mai 2019 erstattet das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bis zu 90% der Kosten, die die Kommunen für das Erarbeiten von Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzepten aufbringen müssen. Individuelle Vorsorgemaßnahmen werden mit bis zu 70% der Kosten vom Ministerium gefördert. 42 saarländische Kommunen haben sich mittlerweile mit dem Thema Vorsorge befasst, ihre Konzepte befinden sich in unterschiedlichen Stadien der Bearbeitung. 19 Kommunen haben bereits Förderbescheide erhalten. 

„Zentrales Element unserer Strategie ist es, den Bürgerinnen und Bürgern Informationen über ihr eigenes Risiko an die Hand zu geben, damit sie selbst aktiv werden können. Gleichzeitig unterstützen wir Gemeinden finanziell bei notwendigen Schutzmaßnahmen."

Staatssekretär Sebastian Thul.

"Über die veröffentlichten Starkregengefahrenkarten, die die Wasserabflusswege und das Gemeindegebiet darstellen, kann jeder Bürger individuelle Risiken erkennen und die Informationen als Basis für weitere Vorsorge- und Absicherungsschritte nutzen“, erklärt Staatssekretär Thul.

Die Konzepte sind in drei Stufen unterteilt:

  • Erstellung der Starkregengefahrenkarten und gegebenenfalls Hochwassergefahrenkarten für kleinere Gewässer („Nichtrisikogewässer“) zur Bewusstseinsbildung für Kommunen und Bürger
  • Ableitung von Maßnahmenvorschlägen zur Verbesserung der Situation
  • Durchführung einer internen und externen Risikokommunikation durch aktive Beteiligung aller Akteure (auch Bürger)

Knapp 10 Millionen Euro hat das Ministerium bis heute in konzeptionelle und daraus ergebende bauliche Maßnahmen investiert, davon flossen fast 3 Mio. allein in Vorsorgekonzepte.  

Mit Blick auf die Eigenvorsorge wirbt Staatssekretär Thul erneut für den Abschluss einer Elementarschadenversicherung. „Es sind nicht mehr nur Flusshochwässer, sondern immer häufiger Sturzfluten und Starkregen, die große Schäden hinterlassen. Wir alle wissen inzwischen, dass es jeden treffen kann. Deshalb sollte jeder eine Versicherung abschließen“, betont Thul. Das Umweltministerium setzt sich seit Jahren für die Einführung einer Pflichtversicherung für sämtliche Elementarschäden ein. Thul: „Andere Länder, bspw. die Schweiz, haben gezeigt, dass eine verpflichtende und bezahlbare Elementarschadensversicherung möglich ist.“

Alle Informationen zur Starkregenvorsorge finden Interessierte hier

 Die Broschüre „Hochwasservorsorge in der Planung – Leitfaden für kommunale Planungsträger“ gibt es direkt hier

 Ein weiteres Förderangebot hat seit dem vergangenen Jahr ebenfalls eine hohe Nachfrage ausgelöst: Mit der Novellierung der Förderrichtlinie Aktion Wasserzeichen können die Gemeinden Fördermittel zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung an die örtliche Bevölkerung weiterreichen; beispielsweise für Retentionszisternen, wasserdurchlässige Oberflächenbeläge oder Mulden-Rigolen-Systeme. Über diese Förderangebote sollen möglichst viele Menschen im Saarland zum Mitmachen bewegt werden.

Viele Gemeinden haben in den vergangenen Jahren an der Aktion Wasserzeichen teilgenommen und damit ihre Kanäle sowie die Umwelt durch die Trennung von Regenwasser und Abwasser entlastet. „In Zukunft sollen auch die Bürgerinnen und Bürger, die ihr Regenwasser bewirtschaften wollen, mitgenommen und über kommunale Zuschussprogramme unterstützt werden“, so Thul.

Das Fördervolumen beläuft sich auf rund 1,2 Mio Euro jährlich. Im letzten Jahr sind bereits 16 Förderanträge saarländischer Kommunen bewilligt worden; 2022 sind bisher 4 Förderanträge beschieden.

Neu aufgenommen ins Förderprogramm Aktion Wasserzeichen wurde auch der Einsatz externer Gewässerschutzbeauftragter. Zu den Aufgaben eines Gewässerschutzbeauftragten gehört:

  • Beratung, Unterstützung und Überwachung des Betriebs sowie der Wartung der Abwasseranlagen
  • Feststellung von Mängeln, Vorschläge zu deren Beseitigung, Aufklärung der Betriebsangehörigen über die im Betrieb verursachten Gewässerbelastungen sowie die Maßnahmen zu ihrer Verhinderung unter Berücksichtigung der wasserrechtlichen Vorschriften
  • Jährlicher Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen

Ziel der Förderung ist eine verbesserte Aufgabenwahrnehmung, da dadurch ungewollten Abwassereinleitungen vorgebeugt werden kann. Der Gewässerschutzbeauftragte kann auch von mehreren Kommunen gemeinsam beauftragt werden. Bisher haben 6 Kommunen diese Förderung beantragt mit einem Fördervolumen von 15.000 Euro jährlich.

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