Thema: Wald und Forstwirtschaft
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Der Wald im Wandel durch Trockenjahre, das birgt Gefahren

Das Saarland ist zu über einem Drittel (rund 36 Prozent) mit Wald bedeckt. Der Anteil an Laubbäumen im saarländischen Wald liegt bei 75 Prozent, der Anteil an Nadelbäumen bei 25 Prozent. Ab 2018 sind infolge der Trockenjahre Nadelbäume vielerorts abgestorben, vor allem Fichten. Neue Vegetation sucht sich ihren Platz. Unser Wald hat seitdem im Gesamten einige Veränderungen erfahren, die viele von uns draußen direkt wahrnehmen. Durch diesen Wandel im Wald treten verstärkt typische Gefahren auf, mit denen man als Waldbesucherin und Waldbesucher rechnen muss. Abgestorbene und absterbende Bäume, einzeln oder in Gruppen, gehören inzwischen zu einem gewohnten Erscheinungsbild. Dies bedeutet vermehrt Totholz stehend, hängend und liegend, auch in Bereichen an Waldwegen und nicht nur im Inneren der Wälder. Pilzbefall, beginnende Zersetzung des Totholzes und Astabbrüche sind Folgen dieser Entwicklungen. Hinzu kommen die Auswirkungen von Sturmschäden sowie von Hochwasser und Starkregen. Im Zusammenhang mit den Starkregenfällen über Pfingsten 2024 hat die Kampagne „Respekt im Wald“ bereits darauf aufmerksam gemacht, dass nach den Unwettern mit unpassierbaren oder gesperrten Wegen sowie umfallenden Bäumen gerechnet werden muss. In der aktuellen Ausgabe weist das Ministerium gemeinsam mit der Tourismuszentrale Saarland auf die richtigen Verhaltensweisen bei Waldschäden hin.

Richtige Verhaltensweisen beim Besuch im Erholungsraum Wald

Der Wald ist ein wichtiger Lebensraum für Pflanzen und Tiere und wertvoller Erholungsraum für den Menschen. Daher verbringen viele Menschen gerne ihre Freizeit dort. Er bietet viele Möglichkeiten zur Erholung an: Spazieren mit und ohne Hund oder Pilze sammeln sind beliebte Beschäftigungen. Auch Sport wird im Wald ausgeübt. Sei es zu Fuß, auf dem Pferd oder auf dem Fahrrad. Im Saarland gibt es ausgezeichnete Premiumwanderwege, die zu Ausflügen einladen. In Deutschland gilt ein allgemeines Betretungsrecht im Wald zum Zweck der naturverträglichen Erholung auf eigene Gefahr. Dies ist in Paragraph 14 des Bundeswaldgesetzes geregelt. Erholungssuchende müssen die für den Wald typischen Gefahren und das daraus entstehende Risiko bewusst in Kauf nehmen. Hierbei ist die oberste Regel die Rücksichtnahme nicht nur auf andere Waldbesucherinnen und Waldbesucher, sondern auch auf die Lebewesen des Waldes, die Pflanzen- und Tierwelt. Das Waldgesetz für das Saarland (LWaldG) sieht nur in geringem Umfang Bestimmungen vor, die ein freies Betreten im Wald einschränken bzw. verbieten. Ein Waldbesuch ist trotz eventueller Gefahren natürlich möglich, die Verhaltensweisen sollten, aber an den Wandel im Wald angepasst sein:

  • Bei Sturm, starkem Wind, Starkregen, starkem Schneefall oder Eisbehang an Bäumen ist ein Waldbesuch zu vermeiden.
  • Areale mit erkennbar vielen geschädigten oder absterbenden Bäumen sind zu meiden.
  • Absperrungen im Wald oder Umleitungen von Wanderwegen sind i.d.R. zum Schutz der Waldbesucherinnen und Waldbesucher eingerichtet, daher sind diese zu respektieren.
  • Insgesamt sollte der Blick im Wald öfter nach oben in die Kronen der Bäume gehen. Auch bei Rastplätzen im Wald und außerhalb der vorgesehenen Bänke und Tische sollte vorher das Umfeld geprüft werden.
  • Das Klettern auf Totholz, geschädigten Bäumen, Holzpoltern und am Weg gelagerten Stämmen ist lebensgefährlich. Bei Unfällen im Wald und in der freien Landschaft kommt dem Herbeiführen von Rettungskräften eine besondere Bedeutung zu.

Und wenn doch mal ein Unfall passiert – Rettungspunkte helfen!

Die sonst üblichen Bezeichnungen von Straßen und Hausnummern sind im Wald nicht zu finden, Flurnamen oder betriebliche Bezeichnungen von Waldstücken oder Standorten werden oft nicht verstanden und daher fehlerhaft interpretiert. Aus dieser Situation heraus wurde länderübergreifend ein System geschaffen, bei dem Rettungskräfte zu einem eindeutig bezeichneten Treffpunkt bestellt werden. Die forstlichen Rettungspunkte, die im Rahmen der „Rettungskette Forst“ geschaffen wurden, liegen so in der Landschaft, dass sie eindeutig beschreibbar, und auch von potenziellen Unfallstandorten in Wald und Landschaft möglichst kurz erreichbar sind. Bei Notfällen ist die Notrufnummer 112 zu wählen. Sie führt zu einer Dienststelle der Polizei oder Feuerwehr oder einer Leitstelle, von der aus man weiterverbunden wird bzw. Hilfs- und Rettungsmaßnahmen koordiniert werden. Die Auflistung der Rettungspunkte kann hier abgerufen werden.