Thema: Wald und Forstwirtschaft
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Bleib Fair: Mountainbike-Fahren, aber immer respektvoll

Natur genießen, Spaß haben, den Kick bekommen und abschalten. So macht es eine Vielzahl von Sportlern, die das Mountainbiken für sich entdeckt hat. Sie sind abseits vom Lärm der Straßen, auf schön gelegenen Waldwegen oder auf definierten Trails der vielen Mountainbike-Vereine im Saarland im Wald unterwegs. Das Radfahren und insbesondere das Mountainbiken haben sich als Outdoor-Aktivitäten etabliert. Sofern bestimmte Regeln und Vorgaben eingehalten werden, stellen sie grundsätzlich Formen des naturverträglichen Tourismus dar.

Ich fahre, wo ich will…

Wer auf Wegen in Wald und Flur unterwegs ist, ist nicht alleine. Hier treffen unterschiedliche Nutzerinteressen von beispielsweise Mountainbikern, Wanderern oder Reitern aufeinander. Die meisten Naturaktivitäten im Wald haben ähnliche Ansprüche an das Wegeformat und die Wegeführung. Konflikte treten hierbei insbesondere durch unterschiedliche Geschwindigkeiten auf, wie z.B. beim Begegnungsverkehr zwischen Radfahrern und Fußgängern. Mit gutem Gewissen aneinander vorbeikommt man nur durch ein respektvolles Verhalten und eine aktive Kommunikation. Das verhindert, andere zu gefährden und Unfälle auszulösen. „Jeder, der im Wald unterwegs ist, sollte sich im Klaren sein, dass er nicht alleine dort ist und dass noch weitere Natursuchende unterwegs sind. Daher trägt jeder, der Rücksicht auf andere nimmt, zu einem verständnisvollen Miteinander bei“, sagt Umweltministerin Petra Berg. „Der Mountainbiker kann sein Erlebnis des Naturgenusses auf dafür vorgesehenen und gut beschilderten Mountainbike-Strecken sogar noch steigern.“

Berg weist dabei auf die Arbeit der zahlreichen Mountainbike-Vereine im Saarland hin, die mit ihren legalen Strecken dazu beitragen, illegales Fahren und unerlaubte Strecken im Wald zu verhindern. „Die Vereine freuen sich über jeden, der sich engagieren möchte, um gemeinsam einen fairen und naturverträglichen Sport auszuüben“, betont Berg. Viele Vereine führen sogar kleinere Naturschutzprojekte durch, um die Akzeptanz für naturverträgliches Fahren zu steigern.

Tempo drosseln in der Kinderstube der Wildtiere

Es geht aber nicht nur um das konfliktfreie Miteinander im Wald, sondern auch um die Rücksicht gegenüber Wildtieren und ihrem Lebensraum.

Insbesondere das Wild ist während der Setzzeit, kurz bevor die Natur zur Kinderstube wird, besonders störempfindlich. Das Tempo zu drosseln an bestimmten Engpässen oder Abfahrten beugt auch hier Unfällen vor. „Wird ein Reh aufgescheucht und flüchtet, kostet das enorme Energie. Besonders, wenn die Tiere trächtig sind, benötigen sie ihre Energiereserven und sollten nicht gestresst werden“, erklärt Berg. „Zusätzlich steigt die Gefahr, dass sie bei ihrer Flucht vor ein Auto laufen. Um die Wildtiere nicht zu stören, sollten die vorgegebenen Wege nicht verlassen werden.“ Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an Tieren, deren Hauptaktivitätsphase in der Dämmerung und nachts beginnt und zur Nahrungsaufnahme genutzt wird. Deshalb ist es unbedingt zu vermeiden, Naturaktivitäten in der Dämmerung oder nachts auszuüben. „So gerne wir im Wald unterwegs sind, sollten wir uns immer wieder ins Gedächtnis rufen, dass wir nur Gast in einem wertvollen Lebensraum sind“, sagt die Umweltministerin. „Fairness gegenüber unseren Mitmenschen und Bewusstsein für die Prozesse in der Natur bringen dem Naturgenuss um einiges mehr Freude.“

Betretungsrecht und Radfahren im Wald

Das saarländische Waldgesetz regelt das Betreten des Waldes in seinem §25 LWaldG und erklärt im Abs.1 S.1, dass das Betreten zum Zweck der naturverträglichen Erholung jedermann gestattet ist. Wege im Sinne dieses Gesetzes (§ 25 Abs.1S.2 LWaldG) sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege; Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußpfade sind keine Wege im Sinne des Gesetzes. Das Radfahren abseits von Wegen ist somit durch das Landeswaldgesetz Saarland nicht gestattet und muss deswegen unter Beachtung verschiedener Prüfschritte durch die Naturschutzbehörde, die Forstbehörde vor Ort abgestimmt und genehmigt werden. Weiterhin ist das Befahren abseits von Waldwegen dadurch auch mit dem Nutzungsberechtigten, der die Forstwirtschaft betreibt, zu vereinbaren. Bei dem Befahren abseits von Wegen handelt es sich um sogenannte „MTB-Trails“. Diese Vereinbarung abseits vorhandener Wege Mountainbike fahren zu dürfen, wird in den meisten Fällen vertraglich mit dem Grundstückseigentümer geregelt. Ebenso gilt dies für die Kennzeichnung von Fahrradwegen, was unter dem Erlaubnisvorbehalt des Waldbesitzers steht.

Ein Rücksichtnahmegebot anderer Naturnutzer gegenüber im „Verkehr“ ergibt sich alleine schon aus §1 der Straßenverkehrsordnung, der zur gegenseitigen Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer aufruft.

Dieses Thema wird auf Seite 24 bis 26 des Mountainbike Handbuchs für das Saarland behandelt.

Gemeinsam Natur Erleben

Saarländische Radsportvereine stehen für ein respektvolles Miteinander im Wald