Thema: Wald und Forstwirtschaft
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Leitfaden „Genehmigung und Prüfung einer MTB-Strecke“

In dem vorliegenden Dokument finden Sie genauere Hinweise, was in Bezug auf eine Beantragung einer MTB-Strecke zur1) naturschutzfachlichen Vorprüfungund 2) forstrechtlichen Prüfung an Informationen angegeben werden sollte.

1. Zur Bewertung der naturschutzfachlichen Belange werden folgende Angaben benötigt:

  • Geplante Streckenführung (als Kartenmaterial, aber am besten als digitales Format für Geodäten, wie shp. oder gpx.)
  • Welche Streckenbereiche beschränken sich auf bereits bestehende und legale Wege?
  • Welche Streckenbereiche befinden sich auf Trails, welche keine zulässigen Wege sind?
  • Wo müssen neue Wege bzw. Trail angelegt werden?
  • Sind bauliche Anlagen, wie Rampen, Erdwälle, Brücken, etc. geplant?
  • Sind Beschilderungen geplant? Wenn ja, wie soll die Streckenbeschilderung erfolgen?
  • Sind Schutzgebiete (FFH-Gebiete. Vogelschutzgebiete. Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete) durch die Wegeführung betroffen?

Bei der Realisierung von MTB-Trails innerhalb von Landschaftsschutzgebieten muss die betroffene Schutzgebietsverordnung beachtet werden.

Was sonst noch naturschutzrechtlich zu berücksichtigen ist und welche MTB-Strecken genehmigt werden können, bedarf einer vertiefenden Prüfung nach Erhalt oben aufgeführter weiterer Angaben.

Hierzu gibt Henning Schwartz, Referat D/5 im MUKMAV gerne Auskunft und kann an die hierzu zuständigen Stellen verweisen.

Nachfolgend übermitteln wir einige hilfreiche Links, die weitere Informationen geben:

2. Es folgt eine Aufstellung, was in Bezug auf die Nutzung von Waldflächen im Saarland an forstrechtlicher Genehmigungen für die Streckenausweisung erforderlich ist.

a. Gestattung über das Betreiben einer MTB-Strecke

Handelt es sich um Staatswaldflächen, so ist der Saarforst Landesbetrieb primärer Ansprechpartner.

Für die Planung von MTB-Strecken im Kommunal- und Privatwald des Saarlandes sind die jeweiligen Kommunen/Gemeinden und Privatwaldbesitzer zuständig.

Staatswaldflächen:

Bevor der Antrag auf Gestattung beim SaarForst Landesbetrieb eingereicht wird, sollte vor Ort ein Gespräch/ Begang mit dem/der zuständigen SaarForst-Revierleiter/in über das geplante Vorhaben geführt werden. Hierbei können dann auch die Machbarkeit und Realisierung des Projektes vor Ort schon geprüft und der Streckenverlauf den forstwirtschaftlichen Erfordernissen angepasst werden. Auf der Webseite des SaarForst Landesbetriebes finden sie eine Liste mit den Kontaktdaten der zuständigen Forstrevierleiter/innen vor Ort.

Nach der Abstimmung des Streckenverlaufes mit dem/der örtlich zuständigen Forstrevierleiter/in und dem Vorliegen der naturschutzfachlichen-/rechtlichen Genehmigungen ist der Antrag bei Frau Bauer-Lux (K.Bauer-Lux@sfl.Saarland.de) mit den folgenden Angaben als formloser Antrag einzureichen:

  • Name und Anschrift des MTB-Strecken-Betreibers (Vertragspartner)
  • Benennung der Person (mit Funktion), die den Gestattungsvertrag stellvertretend für die Gemeinde oder den Verein als Vertragspartner unterzeichnen soll
  • Karte mit Streckenverlauf ausschließlich auf SaarForst-Flächen im pdf-Format
  • Dokumentation (Liste, Fotos, GPS-Daten) der sog. „Bauwerke" (bauliche Anlagen, Rampen, Erdwälle, Brücken usw.) entlang der Strecke
  • Nachweis über die technisch-baufachliche Prüfung auf Verkehrssicherheit der „Bauwerke" durch eine dafür autorisierte Prüfinstitution (z.B. TUV-Saarland). Unter Bauwerken werden i.d.R. Bauwerke aus Holz zum Befahren mit dem Bike, Leiterkonstruktionen, Geländerkonstruktionen, Bodeneinbauten, etc. angesehen. Hier ist eine Überprüfung vor Ort notwendig bevor eine entsprechende Festlegung erfolgt
  • Haftpflichtversicherung für das Betreiben der MTB-Strecke

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Abschluss des Gestattungsvertrages die Verkehrssicherungspflicht und Haftung für die MTB-Strecke auf den Betreiber übertragen wird.

b. Forstbehördliche Prüfung der Gestattungsverträge in Zuständigkeit der Forstbehörde des Saarlandes

Aus Sicht der Forstbehörde muss die Nutzung des Waldes als MTB-Strecke im Rahmen von Nutzungs- / Gestattungsverträgen erfolgen, so dass die Zustimmung des Waldeigentümers schriftlich festgehalten ist. Hierin sollten die Rechte und Pflichten dargestellt werden und insbesondere die Haftungsregelungen, auch der späteren Nutzer (Dritte), festgelegt werden.

Wir bitten um die Vorlage folgender Dokumente bei der Forstbehörde:

  • eine Auflistung aller betroffenen Waldflächen mit Flächenangaben und einer zugeordneten Eigentümer-Liste
  • sowie den entsprechenden Gestattungsverträgen

Nach § 8 LWaldG hat die Forstbehörde zu prüfen, ob die Planungen der Mountainbike-Strecke oder deren Teilstrecken zu einer Umwandlung des Waldes führen. Ggfls. ist ein Antrag auf Umwandlung des Waldes bei der Forstbehörde gem. § 8 Abs. l LWaldG zu stellen.

Bei grundsätzlichen Fragen zum Genehmigungsprozess einer MTB-Strecke im Saarland steht Ihnen das Referat D/5, MUKMAV, gerne zur Verfügung.

Referat D/5