Thema: Wald und Forstwirtschaft
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Naturschutz

Von der Idee zur Genehmigung

Zur offiziellen Ausweisung von Mountainbikestrecken bedarf es verschiedener Voraussetzungen und behördlicher Prüfungen. Das Mountainbike-Handbuch für das Saarland, das zahlreiche Planungsaspekte beschreibt, dient als Handlungsleitfaden und Nachschlagewerk zur Klärung von Detailfragen rund um das Thema Mountainbiking im Saarland und insbesondere zu den behördlichen Verfahren sowie den privatrechtlichen Rahmenbedingungen.

  • Der Grundstein aller Planungen und Vorbereitungen von MTB Strecken basiert auf einem entsprechendem Gestattungsvertrag mit dem/den betroffenen Grundstückseigentümer/n. Hier kann es erforderlich werden, entsprechend den Eigentumsverhältnissen auch mehrere Gestattungsverträge zu schließen.
  • Zur Vertragsschließung (Gestattungsvertrag), muss der Antragstellende die Rechtsfähigkeit als juristische Person besitzen, bzw. diese erlangen, um Gestattungsnehmer werden zu können. Das heißt, der Antragsstellende muss eine rechtlich geregelte Organisationen sein, wie zum Beispiel ein eingetragener Verein, eine Kommune oder ein Verband.
  • Ein Portfolio der Strecke - eine Beschreibung des Vorhabens mit entsprechendem Kartenmaterial - das möglicherweise auch schon konkret in einen Antrag oder eine Anfrage formuliert ist, sollte erstellt werden. Hierbei kann der „Leitfaden zur Beantragung einer MTB Strecke“ sehr hilfreich sein, um alle weiteren Schritte angehen zu können.
  • Die zuständigen Forstrevierleiter sollten nach Möglichkeit schon frühzeitig von dem Antragsteller an den Planungsvorhaben des Streckenverlaufes, besonders bei der Neuanlage von Trails, beteiligt werden. Die Forstbediensteten können im Vorfeld schon hilfreiche Informationen zu Schutzgebietskulissen, Gefahrenbereichen oder anderen Restriktionen geben, um Verzögerungen bei den darauffolgenden Verfahrensschritten zu vermeiden.
  • Das Genehmigungsverfahren wird durch Eingang der Antragsunterlagen im Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz mit einer Vorprüfung durch die Projektgruppe „MTB im Saarland“ des Referates D5 der Abteilung D (Naturschutz und Forsten) im MUKMAV angestoßen.
  • Nach Sichtung der Antragsunterlagen und des Streckenverlaufs am mitgelieferten Kartenmaterial (möglichst digital) unter den Gesichtspunkten Artenschutz, Naturschutz, Forstwirtschaft, Eigentumsverhältnisse und sonstige Belange wird eine erste Vorab-Bewertung vorgenommen.
  • Hilfreich und sinnvoll ist es, wenn der Antragsteller bereits in der Planung darauf geachtet hat, dass die MTB Trails keine Naturschutzgebiete bzw. Natura 2000 Gebiete durchqueren, bzw. sonstige naturschutzfachlich relevante Gebiete betroffen sind und sich durch das Mountainbiken negativ entwickeln. Das "Naturschutz"-Portal gibt weitere Informationen dazu. Karten und entsprechende Layer sind einsehbar unter Geoportal Saarland.

  • Die forstlichen Belange sowie die Eigentumsverhältnisse (Staatswald, Kommunalwald und Privatwald) und sonstigen Belange wie z.B.Jagd oder mögliche Kollisionen mit anderen Freizeitnutzern werden anschließend durch die Projektgruppe vorsondiert und entsprechend dem Antragsteller zur weiteren Veranlassung mitgeteilt.

  • In der Regel kommt es dann zu einem gemeinsamen Ortstermin mit dem Antragsteller, der Projektgruppe sowie dem zuständigen Revierleiter bzw. den betroffenen Grundstückseigentümern, an dem die Strecke bzw. spezielle Streckenabschnitte gemeinsam in Augenschein genommen werden, um hier bereits zu vermutende Konflikte möglichst schnell ausräumen zu können.

  • Sind diese Schritte durchlaufen, gehen die bereits vorbesprochenen Unterlagen zum Landesamt für Umwelt-und Arbeitsschutz. Dort findet dann die Bewertung der Eingriffsregelung statt und möglicherweise wird es zum Vor Ort Termin mit einem Sachbearbeiter aus dem Team Natur- und Artenschutz kommen, die speziell artenschutzrechtliche Belange prüfen (naturschutzfachliche Prüfung).

  • Ist das Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde hergestellt, wird mit den Grundstückseigentümern ein Gestattungsvertrag gefertigt, welcher im letzten Schritt von der Forstbehörde geprüft wird. Nach Abschluss der forstrechtlichen Prüfung ist das Verfahren damit formal abgeschlossen.

  • Sollte es beim Betrieb der Strecke zu möglichen Neuerungen der Gesetzeslage, der Eigentumsverhältnisse etc. kommen, ist der Vertrag entsprechend anzupassen.

Genehmigungsbaum zum Ablauf einer Genehmigung zur Umsetzung einer MTB-Strecke

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Das Bild zeigt die Wege der behördlichen Genehmigung zur Umsetzung einer Mountainbike Strecke. Genehmigungsbaum
Foto: MUKMAV

Ansprechpartner für den Staatswald

Die Revierleiterinnen und Revierleiter des SaarForst Landesbetriebes sind Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger in allen forstlichen Fragen wie Waldbewirtschaftung, Brennholz, Freizeitangebote im Wald, Umweltbildung und Waldpädagogik, Jagdmöglichkeiten. Bei der Streckenplanung einer MTB-Strecke im Staatswald müssen sie beteiligt werden.

Hier finden Sie den Leidfaden „Genehmigung und Prüfung einer MTB-Strecke“