Thema: Veterinärwesen
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

ASP FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) finden Sie hier.

Das Bild zeigt Wildschweine, die in der Suhle liegen. Wildschweine in der Suhle
Wildschweine in der Suhle. Foto: (c) A. Müller, MUKMAV

Für Menschen und andere Tierarten als Schweine ist die ASP nicht ansteckend. Deutschland ist bisher frei davon.

Am 13.09.2018 ist die ASP im Südosten Belgiens, etwa 60 km vor der deutschen Grenze, bei mehreren tot aufgefundenen Wildschweinen nachgewiesen worden. Am 10. September 2020 folgte die erste amtliche Feststellung bei einem Wildschwein in Deutschland. Seither gab es ASP Ausbrüche bei Wildschweinen, aber auch in Hausschweinbeständen in einigen Bundesländern, darunter Brandenburg, Sachsen und erst kürzlich auch Hessen und Rheinland-Pfalz. Wichtig ist daher die Früherkennung eines eventuellen Eintrags der Seuche in die einheimische Wildschweinpopulation, damit die gesetzlich vorgeschriebenen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen umgehend eingeleitet werden können. Diese sollen die Verbreitung der ASP dann möglichst schnell eingrenzen bzw. im Idealfall sogar verhindern. Infolge solcher Maßnahmen wären aber auch schwere Auswirkungen auf die Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft zu erwarten. Je früher eine Einschleppung in die Haus- oder Wildschweinpopulation festgestellt werden kann, desto schneller und wirksamer können Bekämpfungsmaßnahmen sein. Der Fokus liegt also, auch im Saarland, auf der Überwachung und Prävention.

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Fragen und Antworten zur ASP

Was ist die Afrikanische Schweinepest (ASP)?

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Virusinfektion der Wild- und Hausschweine. Die Infektion mit der ASP führt bei ihnen zu einer schweren Allgemeinerkrankung, die fast immer tödlich verläuft.

Die ASP ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und kann äußerlich nicht von der Klassischen Schweinepest unterschieden werden.

Einen Impfstoff für Haus- und Wildschweine gegen ASP gibt es nicht.

Ist die ASP ansteckend für den Menschen?

Menschen können sich nicht mit der ASP anstecken. Sie ist keine Zoonose und daher ungefährlich für Menschen.

Auch der Verzehr von infiziertem Fleisch von Schweinen oder Wildschweinen und von daraus hergestellten Lebensmitteln ist kein gesundheitliches Risiko.

Was ist die Afrikanische Schweinepest (ASP)?

Für Hunde und Katzen ist die ASP keine Gefahr. Eine Übertragung auf andere Tierarten als Haus- oder Wildschweine findet nicht statt.

Die ASP ist nicht mit der „Aujeszkyschen Krankheit“ (sog. „Pseudowut“, abgekürzt „AK“) zu verwechseln. Bei dieser handelt es sich um eine andere Viruserkrankung der Wild- und Hausschweine, die zwar für Hunde und – seltener – für Katzen ansteckend ist, aber ebenfalls nicht für den Menschen. Die Tiere infizieren sich durch Fressen von rohem Schweinefleisch/-innereien/-knochen und nicht durcherhitzten Produkten daraus.

Was sind die Symptome der ASP?

Bei Wildschweinen und Schweinen führt die Infektion zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und Blutungsneigung (z.B. blutiger Durchfall) können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft („Liegenbleiben in der Suhle“) oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen innerhalb einer Woche zum Tod des Tieres. Das Fehlen einzelner oder mehrerer solcher Auffälligkeiten schließt nicht aus, dass es sich dennoch um ASP handelt.

Wie ist die ASP übertragbar und wie schnell breitet sich die ASP aus?

Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände übertragen werden. Besonders effizient ist die Übertragung über Körperflüssigkeiten, besonders Blut. Kleinste Mengen reichen für eine Infektion.

Da die Ansteckung nicht über die Atemluft (Tröpfcheninfektion) verbreitet werden kann, sondern vornehmlich über Blut, bluthaltige Flüssigkeiten und bluthaltiges Gewebe erfolgt und weil erkrankte Tiere außerdem keine langen Strecken mehr zurücklegen können, sondern in ihrer Deckung liegenbleiben und in der Regel etwa zwei Tage nach dem Ausbruch der Erkrankung sterben, breitet sich die Infektion unter natürlichen Ansteckungsbedingungen nur sehr langsam aus. Die natürliche Ausbreitung der ASP in der Wildschweinpopulation geht daher langsam voran und beträgt nach Angaben der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) höchstens 25 Kilometer pro Jahr.

Besorgniserregend ist dagegen derzeit die schnelle Ausbreitung unter dem Einfluss des Menschen. Auf Fernverkehrstrecken kann sich das Virus mit 90 Kilometern pro Stunde fortbewegen - beispielsweise im Schlamm in den Radkästen eines LKW oder PKW oder an verschmutzter Kleidung. Das Virus kann auch an Schuhen mehrere Monate überleben. Wichtige Infektionsquellen sind virushaltiges, nicht durcherhitztes Fleisch von infizierten Tieren und daraus hergestellte Lebensmittel, wie z. B. Salami oder Räucherschinken. Unter ungünstigen Bedingungen können also auch unachtsam entsorgte Speiseabfälle, wie beispielsweise ein weggeworfenes Wurstbrot, bereits ausreichen, um die Seuche nach Deutschland einzuschleppen.

Eine derart beschleunigte Übertragung mittels menschlicher Einwirkung (als „Vehikel“) wird nach bisherigen Erkenntnissen als Ursache des Ausbruchs in Belgien  und aktuell auch in Hessen und Rheinland-Pfalz angesehen. Über welchen Weg das geschehen ist, konnte bisher nicht mit Sicherheit festgestellt werden.

Welche Maßnahmen sind bei einem ASP-Ausbruch vorgeschrieben?

Die Vorgehensweise zur Bekämpfung der ASP bei Haus- und Wildschweinen ist in Deutschland in der „Schweinepest-Verordnung“ geregelt.

Im Falle der Feststellung von ASP bei Wildschweinen wird ein sogenanntes gefährdetes Gebiet um den Fund- oder Erlegungsort eingerichtet. Beim Schwarzwild wird bei Bedarf eine verstärkte Bejagung, in jedem Fall aber eine Untersuchung erlegter und verendet aufgefundener Wildschweine angeordnet. Darüber hinaus greifen weitere seuchenhygienische Maßnahmen, einschließlich Transport- und Handelsbeschränkungen für landwirtschaftliche Nutztiere.

Im Fall des Ausbruchs bei Hausschweinen müssen neben der Tötung und unschädlichen Beseitigung aller Hausschweine in den betroffenen Betrieben v.a. großflächige Schutzzonen eingerichtet werden. In diesen Zonen werden Schweinebestände und Wildschweine intensiv untersucht. Umfangreiche Ermittlungen zu den Einschleppungswegen des Erregers werden durchgeführt. Strenge Handels- und Transportverbote für Schweine, frisches Schweinefleisch und daraus hergestellte Erzeugnisse müssen angeordnet werden.

Welche Vorkehrungen treffen die zuständigen Stellen im Saarland?

Neben den Vorbereitungen des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV) auf die Aufgaben der zuständigen Veterinärbehörde im Seuchenfall ist u. a. Folgendes bereits abgeschlossen oder befindet sich in der Umsetzungsphase:

  • Von allen krank erlegten oder von verendet/verunfallt aufgefundenen Wildschweinen werden Proben durch die Jägerschaft entnommen und durch das LAV untersucht. Dafür erhalten die Jäger eine Aufwandsentschädigung.
  • Auch äußerlich als gesund beurteilte, erlegte Wildschweine werden stichprobenartig einem Monitoring unterzogen.
  • Bestandsdichte und Zuwachs der Wildschweine sollen, entsprechend der rechtlichen Rahmenbedingungen, durch jagdliche Maßnahmen kontrolliert werden. Ziel ist es, den Eintrag und die Ausbreitung des Virus von Tier zu Tier zu erschweren.
  • Alle saarländischen Schweinhalter müssen die Vorschriften der Schweinehaltungshygieneverordnung strikt Dazu gehören vor allem die „Biosicherheitsmaßnahmen“ zur Verhinderung des direkten und indirekten Kontakts zwischen Haus- und Wildschweinen. Beispiele dafür sind u. a. die doppelte Einzäunung und Sicherung von Ausläufen/Weiden/Futtermittellagern sowie der kontrollierte Zutritt zu den Ställen. Das gilt insbesondere für Freiland- und Auslaufhaltungen, bei denen ein höheres Risiko für Wildschweinkontakte besteht. Die Verfütterung von Speiseabfällen an Schweine ist verboten. Die Haltung von Hausschweinen wird vom LAV in Bezug auf diese Vorschriften verstärkt überwacht.
  • Weitere Schwerpunkte sind Fernverkehrsstraßen, Rastplätze und Parkplätze. Dort sind vor allem Wildzäune errichtet bzw. instandgesetzt worden. Verschlossene Abfallbehälter und mehrsprachige Informationsschilder sind aufgestellt worden.

Was ist zu beachten, wenn Schweine als Hobbytiere gehalten werden?

Auch deren Halter sind dringend dazu aufgerufen, ihre Tiere nach den gleichen Prinzipien wie in landwirtschaftlichen Betrieben vor direktem oder indirektem Kontakt mit freilebenden Wildschweinen zu schützen.

Das gilt z. B. für die Haltung in wildschweinsicher eingezäunten Ställen/Ausläufen oder die Vermeidung von Freilauf auf nicht umzäunten Grundstücken. Ebenso wichtig ist auch der Schutz vor Kontakt mit kontaminierten Gegenständen wie Jagdtrophäen/Kleidung/Futtermitteln oder anderen Infektionsquellen für ASP (z. B. verfütterte Speisereste).

Was ist bei Speiseabfällen zu beachten?

 Wildschweine oder Hausschweine dürfen keinesfalls Lebensmittelabfälle fressen oder damit gefüttert werden! Das gilt auch für Hobbyschweine und Wildschweine in Wildparks.

Lebensmittel sollen grundsätzlich in geschlossenen Abfallbehältern entsorgt und Lebensmittelreste nicht auf Kompostmieten im Garten verbracht werden.

Was ist im Reise- und Fernverkehr zu beachten?

Das größte Risiko zur Einschleppung der ASP aus den betroffenen Regionen (Baltikum, Tschechien, Rumänien, Polen, Ungarn, Ukraine, Belgien) besteht nachweislich über den Menschen als Vehikel. Reisende und Fernfahrer aus diesen Ländern sollten daher insbesondere folgende Verhaltensregeln beachten:

  • Kein Mitbringen von
    • Lebensmitteln aus nicht erhitztem Schweinefleisch oder Wildschweinefleisch,
    • Teilen von Schweinen oder Wildschweinen (z. B. unbehandelte Jagdtrophäen, Häute),
    • Gegenständen, die Kontakt zu Schweinen oder Wildschweinen hatten (z. B. Kleidung, Jagdwaffen, Fahrzeuge),
    • lebenden Schweinen oder
  • Beachtung der Beschilderung, mit der auf die Gefahren der Verbreitung der ASP hingewiesen wird und Benutzung von Abfallbehältern.
  • Reisende sollten sich vor einer Auslandsreise, insbesondere vor einer Jagdreise, über den Tierseuchenstatus im Zielland informieren. Eine entsprechende Info-Broschüre finden Sie in der Linkliste am Ende der FAQ.

Was ist zu beachten, wenn ich beim Spaziergang ein totes Wildschwein entdecke?

Berühren Sie den Kadaver nicht, prägen Sie sich den Fundort gut ein oder markieren Sie den Standort über einschlägige Karten-Apps und melden Sie den Fund unverzüglich dem Landesamt für Verbraucherschutz, dem zuständigen Jagdpächter (falls bekannt; falls nicht bekannt, der örtlich zuständigen Polizeidienststelle) oder dem zuständigen Forstamt. Außerhalb der üblichen Dienstzeiten der Behörden wenden Sie sich bitte ebenfalls an die örtlich zuständige Polizeidienststelle.

Um eine lange Suche nach dem Kadaver zu vermeiden, ist es wichtig, dass die Fundstelle gut beschrieben oder ggfls. der Standort auf dem Handy mit Koordinaten hinterlegt wird. Ein Abtransport von Wildtier-Kadavern durch Privatpersonen ist grundsätzlich nicht zulässig.

Wo findet man weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest und zur aktuellen Seuchenlage in Europa?

Friedrich-Loeffler-Institut (FLI)

FLI: Hinweise zur ASP-Früherkennung bei Wildschweinen

FLI: Hinweise zur ASP-Früherkennung bei Hausschweinen

Karten zur Afrikanischen Schweinepest

BMEL: FAQ zur Afrikanischen Schweinepest

BMEL:Tiergesundheit bei der Verbringung von Tieren und Erzeugnissen

BMEL: Informationen zu ASP Fällen in Deutschland

BMEL: ASP – Vorsicht bei Jagdreisen

 

Schweinepest - Klassische und Afrikanische Schweinepest (PDF, 652KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Informationsbroschüre „Klassische und Afrikanische Schweinepest (KSP und ASP) - Informationen für Jäger - Merkblatt zur Beprobung von Wildschweinen zur Früherkennung von Schweinepest (KSP/ASP)“, Hrsg. Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz / Landesamt für Verbraucherschutz des Saarlands: